(ots) - DUH kritisiert betrügerisch genutzte
Entsorgungsmöglichkeiten durch so genannte Eigenrücknahmen und
unterstützt Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zur
Ãœberarbeitung der Verpackungsverordnung
Die derzeitige Verpackungsverordnung bietet zu viele Schlupflöcher
für zweifelhafte Entsorgungspraktiken. Deshalb fordert die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH) die Streichung der Eigenrücknahme von
Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe und die Einschränkung
sogenannter Branchenlösungen. Auch unterstützt sie die Initiative des
Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, vielfach betrügerisch
genutzte Entsorgungsmöglichkeiten einzuschränken. Die sechste Novelle
der Verpackungsverordnung steht Ende April 2014 im Bundesrat an. Die
Bundesregierung wird den Kabinettsentwurf im März zur Abstimmung in
den Bundestag geben.
Nach wie vor werden unrealistisch hohe Rücknahmemengen von
Verpackungen in Verkaufsstellen und branchenspezifischen
Erfassungsstrukturen gemeldet. Die Folgen sind erhebliche
Wettbewerbsverzerrungen zwischen dualen Systemen, weniger Recycling
und langfristig der Kollaps der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Die
Regelung zur Eigenrücknahme war ursprünglich als Ausnahme für wenige
etablierte und funktionierende Systeme konzipiert worden. In der
Praxis wird sie jedoch vielfach zu einer Umgehung der
Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen missbraucht, wie
regelmäßig durchgeführte Umfragen der DUH bei dualen Systemen
bestätigen. Demnach nimmt eine Reihe dualer Systemanbieter
überdurchschnittlich hohe Mengen an Leichtverpackungen direkt am
Verkaufsort zurück.
"Wenn Verpackungen aus Kostengründen als selbst zurückgenommen
gemeldet, aber in der Realität nicht zurückgegeben werden und im
Gelben Sack landen, gaukelt dies hohe Recyclingquoten vor, in
Wirklichkeit führt dies aber zu geringeren tatsächlichen
Recyclingmengen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch. Die verbindlichen Recyclingziele der Verpackungsverordnung
gelten nur für die tatsächlich lizenzierte Menge im Gelben Sack,
jedoch nicht auf dort gelandete Verpackungen, die ursprünglich als
Eigenrücknahmemengen angemeldet wurden. In der Folge werden aus der
nicht lizenzierten Menge nur wenige besonders lukrative Verpackungen
herausgesucht und tatsächlich recycelt. "Wir brauchen mehr und nicht
weniger Recycling, weshalb die Eigenrücknahme für
Verkaufsverpackungen als Einfallstor für umweltbelastende und
ordnungswidrige Entsorgungspraktiken gestrichen werden muss." Laut
Resch überwiegt der Schaden dieser Ausnahmeregelung im Vergleich zum
Nutzen einzelner funktionierender Entsorgungssysteme.
Ein weiteres Schlupfloch der Verpackungsverordnung sind sogenannte
Branchenlösungen. Für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen
entfällt die Beteiligungspflicht an einem dualen System, wenn bei
sogenannten "gleichgestellten Anfallstellen" die dort in Verkehr
gebrachten Verpackungen zurückgenommen und der Verwertung zugeführt
werden. Darunter fallen zum Beispiel Krankenhäuser, Kantinen, Hotels,
gastronomische Einrichtungen oder Seniorenheime. Zwar ist es
grundsätzlich sinnvoll, vor Ort massenhaft anfallende Verpackungen
separat und nicht über den "Gelben Sack" zu erfassen, weil dies
günstiger und gleichzeitig effizienter und umweltfreundlicher ist.
Aus Sicht von Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter für
Kreislaufwirtschaft, ist dies jedoch in der vorliegenden Form nicht
praxistauglich:
"Die direkten Lieferbeziehungen des Inverkehrbringers von
Verpackungen zur konkreten Anfallstelle müssen derzeit nicht
zwangsläufig nachgewiesen werden. Deshalb ist die praktizierte
Feststellung von Branchenlösungsmengen auf der Basis von
Marktforschungsgutachten ungenau, beliebig und nur schwer
überprüfbar." Laut Fischer müssten Branchenlösungen dahingehend
eingeschränkt werden, dass sie nur noch bei konkret nachgewiesenen,
direkten Lieferbeziehungen zur Anfallstelle möglich sind.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de
Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, E-Mail: hufeisen(at)duh.de