(ots) - In Deutschland ist es trotz anerkannt hoher
Datenschutzstandards in der Praxis oft schwierig, sich gegen
Datenmissbrauch und intransparente Datenverarbeitung zur Wehr zu
setzen - selbst dann, wenn die Rechtsverletzung von deutschen
Behörden oder in Deutschland ansässigen Unternehmen ausgeht. Um das
menschenrechtlich verbriefte Recht auf Privatsphäre besser
durchsetzen zu können, sollten daher die Datenschutzbehörden gestärkt
und der gerichtliche Rechtsschutz verbessert werden, so das Ergebnis
einer europaweiten Studie der EU-Grundrechteagentur, für die das
Deutsche Institut für Menschenrechte die Forschung in Deutschland
durchgeführt hat.
Erstmals wurden in einer groß angelegten Untersuchung Betroffene
von Datenschutzverletzungen, Mitarbeitende aus Aufsichtsbehörden,
Anwälte, Richter und Vertreter der Zivilgesellschaft zu ihren
Erfahrungen mit der Zugänglichkeit und Effektivität von
Beschwerdemöglichkeiten und gerichtlichem Rechtsschutz befragt. In 16
EU-Staaten wurden mehr als 700 Personen, davon 46 in Deutschland,
ausführlich interviewt.
Die Ergebnisse für Deutschland: Zwar nutzen Betroffene häufig ihre
Beschwerdemöglichkeiten bei Datenschutzbehörden, überschätzen aber
teilweise deren Möglichkeiten. Angesichts knapper Ressourcen und
begrenzter Kompetenzen lassen sich insbesondere komplexe Fälle oder
Konflikte mit öffentlichen Stellen nicht immer abschließend durch die
Datenschützer klären. Es bliebe der Gang vor Gericht, den aber
aufgrund der Komplexität des Datenschutzrechts, wenig verbreiteter
anwaltlicher Expertise und des Prozessrisikos wegen des unsicheren
Ausgangs von Verfahren nur wenige wagen. Auch nehmen viele Betroffene
ihre Rechte nicht wahr, da ihnen Informationen fehlen, sie den
Aufwand scheuen oder Sanktionen fürchten.
Vor diesem Hintergrund schließt sich das Deutsche Institut für
Menschenrechte der Forderung der EU-Grundrechteagentur an, die seit
2012 laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform zügig zum
Abschluss zu bringen. Insbesondere die von der Kommission
vorgeschlagenen Vorschriften für eine angemessene Ausstattung der
Aufsichtsbehörden sowie zu Klagerechten für Datenschutzorganisationen
würden den Rechtsschutz auch hierzulande erheblich verbessern. Die
Bundesregierung sollte im EU-Ministerrat darauf hinwirken, dass der
Kreis der klageberechtigten Verbände möglichst weit gefasst wird und
zum Beispiel auch Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbände mit
aufgenommen werden.
Factsheet zu den Ergebnissen der deutschen Teilstudie
http://ots.de/zSno6
Studie der EU-Grundrechteagentur (Englisch)
http://ots.de/DLfj2
Pressemitteilung der EU-Grundrechteagentur (Deutsch)
http://ots.de/wXpqW
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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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