(ots) - Bezugnehmend auf die Pressemitteilung der
Deutschen Umwelthilfe vom 27. Januar 2014 stellt die VICTORGROUP
klar: Die Klage der VICTOR Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner
Papier- und Folienwerke GmbH gegen die Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) wurde am 15. Januar 2014 vom Landgericht Köln zwar abgewiesen
(Az 28 O 116/13), dies lässt allerdings in keiner Weise den Schluss
zu, die DUH hätte die rechtliche Auseinandersetzung gegen die
VICTORGROUP gewonnen.
Ursula Weck, Geschäftsführerin der in Frechen bei Köln ansässigen
VICTOR Güthoff & Partner GmbH, äußert sich zur Entscheidung des
Kölner Richters wie folgt: "Wir können der Rechtsauffassung des
Landgerichts Köln nicht folgen und behalten uns vor, weitere
Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Aus diesem Grunde werden
wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter äußern."
Bereits im April 2012 erwirkte die VICTOR Güthoff & Partner GmbH
eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Umwelthilfe. Die 28.
Zivilkammer des Landgerichts Köln untersagte der Umweltorganisation
damals, die Bio-Tragetasche der VICTORGROUP als "biologisch nicht
abbaubar" zu bezeichnen sowie zu behaupten, die Bio-Tragetaschen
könne in Deutschland nicht kompostiert werden. Diese Einstweilige
Verfügung wurde von der Deutschen Umwelthilfe akzeptiert.
Das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch
nicht rechtskräftig.
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