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MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG - CLLB vertritt Geschädigte Anleger gegenüber Anlageberatern und Prospektverantwortlichen

ID: 1011795

(firmenpresse) - München, Berlin, 28.01.2014

Wie bereits den Presseberichten der letzten Zeit zu entnehmen war, ermittelt zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen die Verantwortlichen der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG. „Die Ermittlungen werden derzeit wegen des Verdachts des Betrugs geführt“, erklärt CLLB-Rechtsanwälte.

So sollen u.a. im Fondsprospekt Provisionen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro verschwiegen worden sein. Ebenso sind nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft offenbar mehrere Verträge im Prospekt nicht enthalten, die weitere Zahlungspflichten für die Fondsgesellschaft begründen.

Sollten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen, kommen für die bereits durch die Schließung des Fonds durch die BaFin geschädigten Anleger u.a. Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht, erklärt CLLB weiter.

Sollten Anleger der MLR Fonds darüber hinaus auch von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Nach der Rechtsprechung des BGH sind zudem Beteiligungen an Kommanditgesellschaften (KGs) grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge geeignet. Auch etwaige Prospektfehler müssen sich Anlageberater im Rahmen der Pflicht zur Plausibilitätsprüfung grundsätzlich zurechnen lassen.

Nach Gesprächen mit mehreren Anlegern, wurde bekannt, dass den Anlegern von Seiten der Anlageberater zum Teil sogar empfohlen wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und die hierdurch freiwerdenden Beträge direkt in die hochspekulativen Unternehmensbeteiligungen der MLR zu investieren. „Allein eine solche „Tauschempfehlung“ bei gleichbleibendem Anlageziel der Altersvorsorge, dürfte ausreichen, um Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler zu begründen“, erklärt die Kanzlei CLLB weiter.





Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Istvan Cocron,
CLLB Rechtsanwälte,
Dircksenstr. 47,
10178 Berlin,
Telefon: 030 / 288 789 6-0,
Fax: 030 / 288 789 6-20;
Mail: kanzlei(at)cllb.de;
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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 29.01.2014 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwalt István Cocron
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