(ots) - Die Grenzen des Wettbewerbs
Die Bahn zu kritisieren ist leicht: teuer, unpünktlich,
umständlich, diese Schlagworte fallen einem sofort ein. Da scheint es
ausgemacht, dass das Kartellamt der Bahn in Sachen Ticketverkauf
einen Riegel vorschieben wird. Doch so einfach ist es nicht.
Selbstverständlich ist die Bahn zuallererst daran interessiert, ihre
Fahrkarten zu verkaufen. Logisch, dass sie nicht bereit ist, auch
Tickets der Konkurrenz an ihren Automaten anzubieten. Kein
Unternehmen, das am Markt bestehen will, würde das anders handhaben.
Wo aber dürfen die Konkurrenzunternehmen dann ihre Tickets
verkaufen? Müssten zwei oder drei Automaten direkt
nebeneinanderstehen, um freien Wettbewerb zu ermöglichen? Oder darf
die Bahn fremde Verkaufsstellen von den Bahnsteigen verbannen, auf
dass der Fahrgast, allein schon aus Gründen der Eile, der Unkenntnis
oder der Faulheit, lieber ein DB-Ticket am Bahnsteig kauft, als dafür
erst von Pontius zu Pilatus zu laufen? Schließlich hat die Bahn das
Hausrecht, sie darf bestimmen, wem sie wo Platz einräumt. Ist das
noch Wettbewerb, oder ist das schon unfair?
Wer Online-Tickets kauft, kann mit wenigen Klicks vergleichen und
das beste Angebot heraussuchen. Diese Wahl hat der Automaten-Käufer
aktuell nicht. Doch nur, wer eine Wahl hat, kann frei entscheiden.
Die Lösung wäre ein gemeinsames Ticketsystem an einem neutralen
Automaten. Im Sinne der Verbraucher ist zu hoffen, dass es das
Kartellamt ähnlich sieht.
Melanie Heike Schmidt
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