Während für Selbständige und Angestellte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft empfehlenswert ist, benötigen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Am deutschen Versicherungsmarkt gibt es allerdings nur noch sehr wenige Anbieter, die einen geeigneten Versicherungsschutz für staatlich Bedienstete anbieten.
(firmenpresse) - Wann ein Beamter dienstunfähig wird, ist im Beamtenversorgungsgesetz geregelt: "Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird (...)."
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel bietet dem Beamten aber keinen optimalen Versicherungsschutz. Der Versicherer muss sich nämlich nicht nach der Weisung des Dienstherrn richten und dem dienstunfähigen Beamten automatisch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Dies liegt daran, dass die Berufsunfähigkeit anhand der jeweils gültigen Versicherungsbedingungen definiert wird. Selbst bei sehr guten Tarifen mit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung gilt in der Regel der Grundsatz, dass der Versicherer erst ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit leisten muss. Dies wird von den behandelnden Ärzten oder sogar von einem vom Versicherer beauftragten Arzt geprüft.
Doch während der Beamte vom Dienstherrn "leichter" durch einen Amtsarzt oder etwa das Gesundheitsamt dienstunfähig geschrieben wird, sind die Hürden zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit höher angesiedelt.
Beamte sollten bei der Suche nach der passenden Absicherung darauf achten, dass es sich um eine Dienstunfähigkeitsversicherung handelt oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Doch auch an dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Nur wenige Versicherer unterwerfen sich automatisch dem Votum des Dienstherrn und bieten verlässliche Versicherungsbedingungen, um im Ernstfall keine Streitigkeiten mit dem BU/DU-Anbieter bei der Anerkennung der Dienstunfähigkeit erleben zu müssen. Die Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel ist daher von entscheidender Bedeutung, damit der vereinbarte Versicherungsschutz auch individuell passt.
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