Gleichberechtigung der Geschlechter – In fast allen Bereichen des täglichen Lebens wird das mittlerweile groß geschrieben. Doch bei der Wirkung von Medikamenten gilt: Gleich ist nicht besser. Der Unterschied zwischen Männern und Frauen sollte dabei unbedingt beachtet werden, rät die Landesapothekerkammer Brandenburg.
(firmenpresse) - Wer krank ist, geht zum Arzt und wird je nach Diagnose mit einem bestimmten Wirkstoff behandelt. Meist spielt es dabei keine Rolle, ob der Patient männlich oder weiblich ist. Doch Frauen ticken anders als Männer: „Sowohl ihr Organismus als auch ihr gesamter Stoffwechsel ist unterschiedlich konzipiert. Daher kann die Verweildauer und Wirkung von bestimmten Arzneimitteln ebenfalls sehr verschieden sein“, weiß Apothekerin Astrid Markow, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit der Landesapothekerkammer Brandenburg. Ebenfalls eine Rolle spielen Differenzen in Körpergewicht, Körpergröße, Muskel- und Fettanteil sowie der anders aufgestellte Hormonhaushalt.
Wie wichtig eine geschlechterspezifische Behandlung ist, zeigt außerdem die aktuelle Forschung: Acetylsalicylsäure (ASS) wird bei Männern zur Vorbeugung eines Herzinfarktes eingesetzt, bei Frauen hingegen kann sie das Schlaganfallrisiko senken. Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol schlagen bei Frauen meist schlechter an. Zudem haben sie eine verkürzte Wirkungsdauer, ebenso wie Arzneimittel gegen allergische Beschwerden (Antihistaminika). Im Gegensatz dazu wirken beruhigende Substanzen bei Frauen oft stärker und länger. Daher reicht meist eine geringere Dosis als bei Männern aus. Auch für entwässernde Arzneimittel und für Medikamente gegen Depressionen und Herzrhythmusstörungen konnten geschlechtsspezifische Reaktionen nachgewiesen werden.
Ärzte passen die Dosierung gemäß ihren Erfahrungen an die jeweiligen Patienten an. Dennoch kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass ein Medikament nicht wirkt oder unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Wer ein neues Arzneimittel einnimmt, sollte den Apotheker fragen, wann mit dem Einsetzen der Wirkung zu rechnen ist, welche Nebenwirkungen womöglich auftreten können und wie damit umgegangen werden soll. „Wer das Gefühl hat, dass ein Arzneimittel nicht wirkt oder andere Probleme feststellt, sollte keinesfalls eigenmächtig die Medikation absetzen, sondern unbedingt in der Apotheke nachfragen“, empfiehlt Astrid Markow.
Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Berufen nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Landesapothekerkammer hat derzeit 1.500 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 590 Apotheken (inklusive 14 Krankenhausapotheken).
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