PresseKat - Taschengelderhöhung per Ferienjob

Taschengelderhöhung per Ferienjob

ID: 101486

Dürfen Schüler in der Freizeit arbeiten?

(firmenpresse) - Das neueste Handy, die coolsten Sneakers, Eintritte für Kino und Disco übersteigen häufig das Taschengeld, das Schüler von ihren Eltern zur Verfügung gestellt bekommen. Ferienjobs bieten für diese Fälle eine gute Gelegenheit, den Geldbeutel aufzupolstern und zugleich erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Allerdings gibt der Gesetzgeber strenge Regeln vor, ab welchem Alter und wie lange gearbeitet werden darf. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die Einzelheiten.

Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche davor, zu lange, zu schwer oder zu viel zu arbeiten. Unter 15-Jährige werden dabei als Kinder, 15- bis 18-Jährige als Jugendliche angesehen.

Gesetzliche Schutzbestimmungen
Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten Schutzbestimmungen, die gesundheitliche Gefahren oder eine Überbeanspruchung der Leistungsfähigkeit bei der Arbeit ausschließen sollen. "Wer noch früher mit dem Jobben anfangen möchte, darf ab einem Mindestalter von 13 Jahren Aufgaben nur im kleinen Rahmen übernehmen, wie etwa Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Babysitten oder Autowaschen beim Nachbarn" , erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S.. "Die maximale Arbeitszeit beträgt dabei zwei Stunden pro Tag."
Ab 15 Jahren sind Ferienjobs bis zu acht Stunden, maximal 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage im Jahr zulässig. Wochenenden und Feiertage müssen in der Regel der Erholung vorbehalten bleiben.

Aber nicht nur zeitlich sind Teenager eingeschränkt, wenn es um die Auswahl des geeigneten Ferienjobs geht. So dürfen Schüler weder Akkordarbeit leisten noch in Feucht- oder Kälteräumen arbeiten, und auch ihre Arbeits- und Ruhezeiten sind klar reglementiert. Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, hat er mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Versicherungsschutz gewährleistet
Ferienjobs in Unternehmen sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag und auch für den Arbeitsweg. Passiert ein Unfall, so werden die Kosten für Arztbehandlung, Reha-Maßnahmen sowie eventuelle Rentenleistungen übernommen.





Das liebe Geld...
Wenn Schüler als Angestellte jobben, so sind sie Arbeitnehmer und damit steuerpflichtig. Die Abgabe der Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber, indem er entweder pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn abzieht oder, falls der Jobber eine Lohnsteuerkarte vorlegt, wird sein Verdienst individuell besteuert. "Am Ende des Jahres erstattet der Fiskus dem Ferienjobber die Abzüge wieder zurück, wenn die steuerliche Freigrenze von 7.664 Euro nicht überschritten wurde", ergänzt die D.A.S. Juristin. Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden, so entfallen in der Regel Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Vom Tellerwäscher zum Millionär?
Noch ist niemand mit Zeitungsaustragen in der Freizeit reich geworden, doch zur Aufbesserung des Taschengeldes reicht es sicherlich. Ein zu lukrativer Zusatzverdienst kann negative finanzielle Auswirkungen für die Eltern haben: Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes jährlich insgesamt 7.680 Euro, so entfällt das Kindergeld.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
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Kurzfassung:
Kellnern oder Freibad?
Ferienjobs für Kinder und Jugendliche

Das Taschengeld, das Eltern ihren Kindern zur Verfügung stellen reicht selten aus, um alle Wünsche zu erfüllen. Ferienjobs bieten eine gute Gelegenheit, den Geldbeutel aufzupolstern und zugleich erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Allerdings schreibt der Gesetzgeber genau vor, ab welchem Alter wie lange gearbeitet werden darf: "Ab 13 Jahren dürfen Kinder täglich zwei Stunden leichte Aushilfsjobs übernehmen, beispielsweise Zeitungen austragen. Für 15- bis 17-Jährige sind Jobs mit Arbeitszeiten von bis zu acht Stunden an Werktagen, maximal 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstagen im Jahr zulässig. Volljährige Schüler können bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Ferienjobs in Unternehmen sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Als Arbeitnehmer sind auch Schüler steuerpflichtig. Die Abgabe der Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber, indem er entweder pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn abzieht oder, bei Vorliegen einer Lohnsteuerkarte des Jobbers, individuell besteuert. Sozialversicherungsbeiträge müssen meist nicht gezahlt werden, so entfallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Achtung: Ist der Zusatzverdienst des Sprösslings zu lukrativ, so kann dies finanzielle Auswirkungen unter anderem auf das Kindergeld haben.
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Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.07.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Familie & Kinder


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