(ots) - Wovon andere Straftäter nur träumen können
Deutschland ist ein Paradies für Steuersünder. Eine Selbstanzeige
vorausgesetzt, bleiben sie straffrei, selbst wenn sie
Millionenbeträge am Finanzamt vorbeigeschleust haben. Andere Täter
können von solchen Privilegien nur träumen - zum Glück. Denn schon
die strafbefreiende Selbstanzeige in Steuersachen ist ein Ärgernis
ersten Grades.
Das Instrument scheint zwar auf den ersten Blick ein Erfolgsmodell
zu sein. Knapp 25 000 Selbstanzeigen hat es 2013 gegeben. Die damit
verbundenen Nachzahlungen und Strafzinsen summierten sich auf über
drei Milliarden Euro.
Doch unterm Strich steht zugleich der Eindruck eklatanter
Ungleichbehandlung. Zwar ist auch das Hinterziehen von Steuern eine
Art von Diebstahl. Doch kann der Steuersünder sich elegant aus der
Affäre ziehen, während der gemeine Dieb hinter Gitter wandert.
Verstärkt wird diese Schieflage noch dadurch, dass das aktuelle
Gesetz keine Bagatellgrenzen kennt. Dass man bei kleinen Sündern ein
Auge zudrückt, mag noch angehen. Dass aber auch zigfache Millionäre
davon profitieren, führt zu dem Eindruck, Reiche würden geschont, und
Steuerhinterziehung sei eben doch nur ein Kavaliersdelikt.
Viel spricht deshalb dafür, die Latte für eine Straffreiheit höher
zu hängen. Zudem sollte der Fiskus Steuerfahndung und -behörden
besser ausstatten. Internationale Steuerabkommen täten ein Übriges.
Aber das ist natürlich deutlich unbequemer, als gemütlich auf
Selbstanzeigen zu warten.
Uwe Westdörp
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