(ots) - Mütterrente: Geschiedenen Frauen droht hälftiger
Abschlag
Laut Rentenberatern können Hunderttausende Väter bei neu
berechnetem Versorgungsausgleich profitieren
Osnabrück.- Die Mütterrente kommt auch Hunderttausenden Männern
zugute. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Mittwoch) sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes
der Rentenberater, Anke Voss, geschiedene Väter von vor dem Jahr 1992
geborenen Kindern könnten beim Familiengericht die Änderung des
Versorgungsausgleichs beantragen. Grund sei, dass die Rente ihrer
Ex-Frauen steige.
Grundsätzlich müssten in der Ehezeit erworbene
Rentenanwartschaften hälftig unter den Ex-Partnern geteilt werden,
erklärte Voss. Das gelte auch beim Inkrafttreten der Mütterrente im
Sommer. Da sie dann für jedes Kind monatlich 28,14 Euro (West)
beziehungsweise knapp 26 Euro (Ost) zusätzlich erhalten sollen,
stünden geschiedenen Ehemännern pro Kind gut 14 Euro (West) und circa
13 Euro (Ost) zu.
Voss riet Vätern allerdings dazu, einen solchen Schritt "nicht ins
Blaue hinein zu tun". Das Gericht prüfe das
Versorgungsausgleichsverfahren dann insgesamt neu. Dies könne dazu
führen, dass andere Umstände sich negativ für den Antragsteller
auswirkten, warnte die Expertin. Für Personen, die derzeit mit einer
Scheidung befasst sind, könne es "ratsam sein, die Verfahren bis zum
Inkrafttreten der Neuregelung auszusetzen", sagte Voss.
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