(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die deutlichen
Worte, mit denen die Vereinten Nationen heute Fortschritte bei der
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland anmahnen. So
zeigt sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in seinem
Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland Kinderrechte noch immer
nicht im Grundgesetz aufgenommen hat. Außerdem bemängelt der
Ausschuss das fehlende Monitoring der Kinderrechte in Deutschland und
mahnt eine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche an,
die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Kernpunkt der Kritik ist
schließlich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland.
"Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat heute der
Bundesrepublik Deutschland ein schlechtes Zeugnis in Sachen
Kinderrechte ausgestellt und deutlich gemacht, dass wir an vielen
Stellen noch ein kinderrechtliches Entwicklungsland sind. Die
Bundesregierung sollte endlich eine Gesetzesinitiative für die
Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen. Außerdem brauchen
wir auf Bundesebene die Stelle eines Kinderrechtsbeauftragten, der
sich wirkungsvoll für die Rechte der Kinder einsetzt. Auch bei der
Bekanntmachung der Kinderrechte liegt einiges im Argen. So bemängelt
der Ausschuss, dass Deutschland hier in Europa nur auf Platz 21 von
28 liegt. Das zeigt den dringenden Handlungsbedarf, beispielsweise
durch die entsprechende Änderung von Bildungs- und Lehrplänen in
Kitas und Schulen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des
Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Die Anhörung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in
der letzten Woche in Genf hat deutlich gezeigt, dass Deutschland
oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird. Zu viele Kinder
werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Im Bereich Kinderarmut,
der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, aber auch bei der
Bekanntmachung der Kinderrechte hinkt Deutschland seinen
Verpflichtungen hinterher. Gerade bei den Rechten von
Flüchtlingskindern hat der UN-Ausschuss Deutschland ein schlechtes
Zeugnis ausgestellt", sagt Dominik Bär, Kinderrechtsexperte des
Deutschen Kinderhilfswerkes, der die Anhörung in Genf als Beobachter
begleitet hatte. "In Deutschland widmet sich der Staat den
Kinderrechten immer wieder nur strohfeuerhaft in Form von
Aktionsplänen. Dabei brauchen wir für die junge Generation
nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können. Wir
hoffen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen die
deutlichen Worte des Ausschusses aufnehmen und sich im Dialog mit der
Zivilgesellschaft nun verstärkt ihren kinderrechtlichen Aufgaben
zuwenden" so Bär weiter.
Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet
haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf
berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen.
Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von
zivilgesellschaftlichen Organisationen liegen dem Ausschuss Berichte
vor. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05.
April 1992 in Kraft trat, ist dies der dritte Berichtszirkel. Dazu
hatte die Bundesregierung am 27./28. Januar in Genf Gelegenheit, die
Kinderrechtssituation in Deutschland mit dem Kinderrechte-Ausschuss
zu diskutieren. Ergebnis dieser Beratungen sind die heute
veröffentlichen Abschließenden Beobachtungen (Concluding
Observations).
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., Interessenvertreter für ein
kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als
Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit mehr
als 40 Jahren für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von
Kinderarmut in Deutschland ein.
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