(ots) - Ãœber deutsches Recht hinweg
Der mächtige Europäische Gerichtshof sollte bald eine
Grundsatzentscheidung über die Sozialleistungen für Zuwanderer in
Deutschland fällen. Nicht allein das Bundessozialgericht verlangt
dringend Rechtssicherheit in dieser juristisch komplizierten Frage.
Ein wegweisendes Urteil wird allen Beteiligten zugute- kommen - auch
der arbeitssuchenden spanischen Familie, die jetzt nur vorläufig
Arbeitslosengeld II erhält.
Eigentlich verbietet es das deutsche Recht, dass EU-Ausländer
Hartz IV bekommen, wenn sie sich allein zur Arbeitssuche in der
Bundesrepublik aufhalten. Die Passagen im Sozialgesetzbuch II sind in
dieser Frage eindeutig. Doch landauf, landab setzten sich deutsche
Sozialgerichte immer wieder über diese Regel hinweg - und begründen
dies mit dem Europarecht, wie jetzt in Dortmund.
Noch handelt es sich um eine überschaubare Zahl von Einzelfällen.
Aber wegen der Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren nimmt sie zu.
Urteile wie das in Dortmund wirken da wie Wasser auf die Mühlen von
Europakritikern.
Mehr noch als die Sozialrichter verdient die Europäische
Kommission Kritik, weil sie auf Einzelfallprüfungen dringt. Dabei
widerspricht die Entscheidung sogar dem Grundprinzip der EU, dass nur
derjenige auch Leistungen erhält, der auch etwas eingezahlt hat. Es
wäre gut, dabei zu bleiben. Denn sonst kann sich jeder EU-Bürger das
Sozialsystem aussuchen, das für ihn am lohnenswertesten ist - mit
fatalen Folgen.
Christof Haverkamp
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207