(ots) - Das Centrum für Europäische Politik (cep) in
Freiburg zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das
OMT-Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur
Vorabentscheidung vorzulegen.
Der cep-Fachbereichsleiter Finanzmarktregulierung, Dr. Bert Van
Roosebeke, steht Ihnen für weitere Auskünfte und O-Töne gerne zur
Verfügung: Telefon + 49 (0)761 386.93-230, vanroosebeke(at)cep.eu.
Karlsruhe baut Drohkulisse auf
Die Zukunft des umstrittenen Staatsanleihekauf-Programms (OMT) der
Europäischen Zentralbank (EZB) ist nach Einschätzung des Centrums für
Europäische Politik (cep) in Freiburg völlig offen. Das
Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es
ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. "Das
Bundesverfassungsgericht sieht gewichtige Gründe dafür, dass das
OMT-Programm vertragswidrig sein kann", erklärte cep-Bankenexperte
Bert Van Roosebeke am Freitag in Freiburg. "Wie aber der EuGH
entscheiden wird, ist völlig offen."
"Da das Bundesverfassungsgericht nicht selbst darüber urteilen
darf, ob das OMT-Programm gegen die EU-Verträge verstößt, hat es den
EuGH um eine Entscheidung gebeten," erläuterte Van Roosebeke. "Mit
einer Entscheidung ist allerdings nicht in wenigen Monaten zu
rechnen", so der cep-Experte.
"Das Bundesverfassungsgericht macht aber auch klar, dass - auch
wenn der EuGH den OMT-Beschluss als EU-rechtskonform darstellt - es
immer noch prüfen wird, ob der OMT-Beschluss gegen das deutsche
Grundgesetz verstößt. Würde es dies bejahen, dürfte die Bundesbank
sich nicht an OMT-Käufen des ESZB beteiligen", so Van Roosebeke.
"Damit es dazu nicht kommt, zeigt das Bundesverfassungsgericht dem
EuGH Wege auf, wie das OMT-Programm in Einklang mit den EU-Verträgen
gebracht werden kann, damit es auch mit dem deutschen Grundgesetz
vereinbar ist", sagte Van Roosebeke. "Die Forderungen gehen aber so
weit, dass das OMT-Programm am Kapitalmarkt faktisch bedeutungslos
würde."
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Thomas Widder
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