(ots) - Die FREIEN WÄHLER hatten gegen die 3%-Hürde bei der
kommenden Europawahl geklagt, nachdem die 5%-Hürde für
verfassungswidrig erklärt wurde und der Bundestag daraufhin eine
3%-Hürde eingeführt hatte.
Am 26.2. um 10 Uhr wird nun das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe über die Klage entscheiden, wobei der Bundesvorsitzende der
FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger persönlich anwesend sein wird.
Dazu Aiwanger: "Die 3%-Hürde ist genauso verfassungswidrig und
unnötig wie die 5%-Hürde. Ich hoffe im Sinne der Wahlgleichheit, dass
künftig nicht wieder Hunderttausende von Wählerstimmen willkürlich in
den Abfalleimer geworfen werden. Im Gegensatz zur Situation bei der
Bundestagswahl ist beim Europaparlament eine Regierung nicht auf eine
stabile Parlamentsmehrheit angewiesen. Die derzeit 162 Parteien des
Europaparlaments schließen sich ohnehin zu wenigen großen Fraktionen
zusammen und einige zusätzliche Parteien aus Deutschland würden neue
Ideen ins Parlament bringen, ohne die vernünftige Parlamentsarbeit
insgesamt zu gefährden."
Die FREIEN WÄHLER treten mit der Stoßrichtung "für ein Europa der
Bürger nicht der Lobbyisten" zur Europawahl an. Forderungen sind u.a.
eine Volksabstimmung über das fragwürdige Freihandelsabkommen mit den
USA, keine Zulassung von gen- und hormonbehandelten Lebensmitteln,
ein Stopp der ESM-Schuldenvergemeinschaftung, mehr Regionalität und
das Schließen des zweiten Parlamentssitzes in Straßburg.
Spitzenkandidatin ist die Landtagsabgeordnete und Bäuerin Ulrike
Müller.
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