(ots) - Mario Draghi hat im Sommer 2012 mit zwei einfachen
Sätzen den Euro vor dem Untergang be -wahrt und damit Europa vor
einer ökonomischen Katastrophe. Wer das heute ernsthaft infrage
stellt, muss vor knapp zwei Jahren auf einer einsamen Insel gelebt
haben. Die Kritiker der zu diesem Zeitpunkt völlig richtigen, weil
einzig möglichen Entscheidung des EZB-Präsidenten aber leben mitten
unter uns und profitieren von der Tatsache, dass der Italiener zur
richtigen Zeit das Richtige gesagt hat. Dass sie dennoch vor das
Bundesverfassungsgericht gezogen sind, statt dankbar zu sein, ist ihr
gutes Recht in einem Rechtsstaat, und ihre Argumente mögen juristisch
sicher gewichtig sein. Allerdings stellt sich die Frage, ob es zu
Draghis Handlungsweise eine Alternative gegeben hätte. Die Antwort
lautet Nein und sie würde im Wiederholungsfall ebenfalls Nein lauten.
Denn globale Spekulationen lassen sich von nationalem Recht nicht
bremsen. Heiligt also der Zweck die Mittel? Sicher nicht. Dass die
deutschen Verfassungsrichter jetzt die Klagen gegen die Entscheidung
der EZB an ihre europäischen Kollegen abgegeben haben, ist
folgerichtig. Denn nur von ihnen können die Vorgaben an die
europäische Politik ergehen, den erwiesenermaßen richtigen
Instrumenten die rechtliche Grundlage zu verschaffen - oder
festzustellen, dass die bestehende völlig ausreicht. Dabei sollten
sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Denn die Verursacher der
Eurokrise im Süden Europas haben noch längst nicht ihre Aufgaben
gemacht, und werden ganz schnell wieder ins Wanken geraten, wenn
Mario Draghis Versprechen sie nicht weiter schützen kann, weil ihm
verboten wird, es auch einzulösen.
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