PresseKat - Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg - Rauchmelder werden knapp (FOTO)

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg - Rauchmelder werden knapp (FOTO)

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(ots) -
Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern in Baden-Württemberg
müssen diese bis Endes des Jahres mit Rauchwarnmeldern ausstatten.
Die Ãœbergangsfrist von weniger als achtzehn Monaten nach
Inkrafttreten des Gesetzes führt bei einigen Herstellern von
hochwertigen Rauchwarnmeldern zu Lieferengpässen. Wartezeiten von
mehreren Wochen oder Monaten sind zu erwarten.

Verschärft wird die Situation bei Lieferanten und Dienstleistern
dadurch, dass auch in Hessen alle bestehenden Wohnungen bis
Jahresende ausgestattet werden müssen - allerdings nach einer
Vorbereitungszeit von fast zehn Jahren. In Niedersachsen und
Sachsen-Anhalt ist der 31.12.2015 als Ende der Ãœbergangsfrist
festgesetzt. Es folgen Nordrhein-Westfalen (2016) und Bayern (2017).

Lars Inderthal vom Fachgroßhändler infra-pro rät: "Durch den
Termindruck sollten sich Eigentümer und Vermieter nicht dazu
hinreißen lassen, einfach irgendwelche Geräte einzubauen oder den
Einbau nicht von einem qualifizierten Dienstleister vornehmen zu
lassen. Wer sich in den nächsten Wochen darum kümmert, hat die Geräte
sicher bis Ende des Jahres an der Decke."

In welchen Räumen?

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg gibt vor, dass in allen
"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie
Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben
Nutzungseinheit" mindestens ein Rauchwarnmelder montiert werden muss.
Für eine Wohnung oder ein Wohnhaus bedeutet das konkret: Schlafzimmer
(auch Gästezimmer), Kinderzimmer und Flur. Im Treppenhaus eines
Einfamilienhauses sollte ein Rauchwarnmelder ganz oben angebracht
werden.

Nicht von der Änderung der Landes-Bauordnung betroffen sind
gewerbliche Räume wie Büros oder Arztpraxen. Für Gewerberäume gelten
unter Anderem die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.2) -




Maßnahmen gegen Brände". Diese Richtlinie behandelt sowohl Maßnahmen
zur Erkennung wie auch zur Bekämpfung von Entstehungsbränden an
Arbeitsstätten.

Welche Rauchwarnmelder?

Alle Rauchwarnmelder, die in Europa legal verkauft werden, müssen
der Norm EN 14604 entsprechen. Gekennzeichnet sind diese Geräte durch
das CE-Zeichen. Diese Kennzeichnung stellt aber nur die
Mindestanforderungen nach Norm sicher und ist kein Qualitätsmerkmal.

Leider lösen vor allem einfachere Geräte einen Alarm auch aus,
wenn es nicht brennt. Solche durch Staub oder Wasserdampf
hervorgerufene Fehlalarme sind - vor allem nachts - außerordentlich
lästig und führen oft dazu, dass der Melder früher oder später mit
herausgenommenen Batterien in der Schublade landet. Komfortabler sind
Rauchwarnmelder mit fest eingebauter Batterie und einer
Stummschaltung. Auf die Lebensdauer von 10 Jahren gerechnet sind
diese Geräte meist auch noch kostengünstiger.

Wer darf Rauchwarnmelder einbauen?

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnungen und
Einfamilienhäusern dürfen Rauchwarnmelder in den eigenen
Wohneinheiten selbst einbauen. Es gibt kein Gesetz und keine
Vorschrift, die das verbietet.

Allerdings sollte man sich sicher sein, dass man weiß, was man
tut. Schließlich handelt es sich um technische Geräte, die im Falle
eines Brandes das Leben der Bewohner retten sollen. Ein "möglichst
billiger" Rauchwarnmelder erfüllt diese Aufgabe vielleicht nicht
optimal - vor allem dann nicht, wenn er nicht an der richtigen Stelle
montiert ist.

Sicherer und oftmals gar nicht viel teurer ist es, den Einbau von
einem Fachmann vornehmen zu lassen. Die so genannte "Geprüfte
Fachkraft für Rauchwarnmelder" hat ihre Qualifikation in einer
Prüfung nachgewiesen. Wer einen Dienstleister beauftragt, sollte sich
in jedem Fall das Zertifikat über die bestandene Prüfung oder einen
entsprechenden Ausweis zeigen lassen.

Eine Liste qualifizierter Fachkräfte ist im Internet auf der Seite
des "Forum Rauchwarnmelder-Profis" (Adresse siehe unten)
veröffentlicht. Im Forum sind auch Termine und Veranstaltungsorte der
Seminare für die Qualifikation zur "Fachkraft für Rauchwarnmelder"
aufgelistet.

Wer muss Rauchwarnmelder warten?

Bei jedem elektronischen Gerät können Fehler auftreten, die zu
einer eingeschränkten Funktion oder gar zum Ausfall führen. Dies kann
plötzlich und ohne Warnung passieren. Die Bewohner wähnen sich in
Sicherheit, der Rauchwarnmelder funktioniert aber im Falle eines
Brandes nicht.

Die Landes-Bauordnung sieht keine regelmäßige (zum Beispiel
jährliche) Wartung der Rauchwarnmelder vor. Vorgeschrieben ist
jedoch, dass die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellt werden
muss - und zwar durch die Bewohner, bei Mietwohnungen also durch die
Mieter.

Um die Betriebsbereitschaft zu testet, hat jeder Rauchwarnmelder
eine Funktion zur Selbstdiagnose. Beim Drücken der Prüftaste muss das
akustisches Alarmsignal zu hören sein. Das stellt sicher, dass alle
Komponenten des Rauchwarnmelders - von der Batterie über den
Rauchsensor bis zum Alarmgeber - funktionsfähig sind. Wichtig ist
außerdem, die Raucheintrittsöffnungen regelmäßig zu kontrollieren und
bei Bedarf von Staub und Flusen zu befreien.

Was passiert, wenn keine Rauchwarnmelder vorhanden sind?

Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau von
Rauchwarnmeldern wird in der Regel nicht kontrolliert. Es sind für
fehlende Rauchwarnmelder keine Strafen oder Bußgelder festgelegt.

Anders sieht es bei einem Wohnungsbrand aus, von denen es in
Deutschland etwa 200.000 pro Jahr gibt. Ein Beispiel aus Österreich:
In Klagenfurt ist am 7. Juli 2013 eine Frau an den Folgen eines
Schwelbrandes in ihrer Wohnung gestorben. In dem Bundesland hätten
die Eigentümer bis zum 30.06. des Jahres Rauchwarnmelder einbauen
müssen. Da dies nicht erfolgt ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft
jetzt wegen des Verdachts auf "fahrlässige Tötung unter besonders
gefährlichen Verhältnissen" gegen die Eigentümerin.

Die schwerwiegendsten Auswirkungen nicht funktionierender oder
schlecht gewarteter Rauchwarnmelder haben die Bewohner zu tragen,
wenn sie selbst oder die Familie bei einem Wohnungsbrand verletzt
werden oder gar an einer Rauchvergiftung sterben.

Weitere Informationen für Eigentümer und Bewohner sowie Auszüge
aus den jeweiligen Landes-Bauordnungen sind auf der Internetseite
www.rauchmelderpflicht.eu zusammengefasst.

Immobilienverwalter und Dienstleister finden im "Forum
Rauchwarnmelder-Profis" (www.Forum-Rauchwarnmelder-Profis.de)
Fachinformationen und die Termine für die Qualifizierung zur
Fachkraft für Rauchwarnmelder.

Die infra-pro GmbH ist Spezialist für Planung und Vertrieb von
Komponenten und Systemen zum vorbeugenden Brandschutz und betreibt
das Verbraucher-Informationsportal "rauchmelderpflicht.eu".

Als zertifizierter Trainer und Autor des im Springer-Vieweg
erschienen Fachbuches "Fachkraft für Rauchwarnmelder: Praxiswissen
und Prüfungsvorbereitung" gibt Lars Inderthal Fachartikel zum Thema
Rauchwarnmelder heraus und leitet deutschlandweit Seminare zur
Fachkraft einschließlich der Prüfung zur "Q-geprüften Fachkraft für
Rauchwarnmelder".



Pressekontakt:
infra-pro GmbH
Lars Inderthal
Obere Wingertstr. 5
35630 Ehringshausen

Tel. 06440 / 929 906
E-Mail: presse(at)infra-pro.de


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