Ciper & Coll. qualifizierte Rechtsberatung und vertretung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und bei Schmerzensgeld- bundesweit
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht legt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Landgericht Stuttgart - vom 30. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verwechslung des Knies anlässlich Arthroskopie, LG Stuttgart, Az. 20 O 473/11
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Jahre 2008 beim Beklagten zur Vornahme einer Arthroskopie in Allgemeinnarkose. Behandlungsfehlerhaft operierte der Beklagte jedoch nicht das linke, sondern das rechte Knie. Darüber hinaus verletzte er die Aufklärungspflicht.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage, da elementare Kontrollpflichten verletzt worden waren, den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Diesem sind die Parteien nähergetreten. Die Gesamtschadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Derart krasse Verletzungen ärztlicher Sorgfalt kommen in der Praxis relativ selten vor, schlagen aber dann in der Medienlandschaft und der medizinischen Fachwelt in der Regel hohe Wellen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist. Besonders tragisch sind Fälle, in denen lebenswichtige Organe, wie beispielsweise die Lungenflügel irrtümlich vertauscht werden. Derartige Fehler führen zu drastischen Konsequenzen und sind nicht verzeihlich.
2.
Landgericht Düsseldorf - vom 04. September 2013
Versicherungsrecht - Schmerzensgeldrecht:
Mittelohrperforation nach tätlichem Angriff, Landgericht Düsseldorf, Az. 14e O 29/10
Chronologie:
Der Kläger, ein zum Zeitpunkt der Schädigung neunjähriger Junge, wurde von dem Vater einer Mitschülerin während des Schulunterrichts tätlich angegriffen. Dieser zog den Kläger an seinem linken Ohr, so dass er beträchtliche Ohrenschmerzen erlitt. Das Ohr war bereits vorgeschädigt. Es entwickelte sich eine Mittelohrperforation.
Verfahren:
Mitschüler und Lehrerin konnten im Wege der Zeugenbefragung die Tätlichkeit bestätigen. Der Schädiger, der sich auch noch bei der Gerichtsverhandlung uneinsichtig über die Rechtswidrigkeit seines Tuns zeigte, wurde sodann vom Landgericht Düsseldorf zu einem Schmerzensgeld von 2.500,- Euro verurteilt.
Anmerkungen:
Das zugesprochene Schmerzensgeld bezeichnet der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Daniel Mahr LLM als angemessen. Unverständlich ist, dass sich der Schädiger nicht im Vorfeld der Klage bereit erklärte, den erlittenen Gesundheitsschaden des Klägers angemessen zu regulieren, so dass dieser gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.
3.
Landgericht München I - vom 05. September 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung bestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Jede Operation birgt ein Risiko, auch Routineeingriffe, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. In Extremfällen kann es aufgrund von eintretenden Komplikationen sogar zum Tode des Patienten kommen. Mit der Höhe der vom Gericht angeführten Entschädigungssumme zeigt sich Irene Rist zufrieden.
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