(ots) - Kein Grund für Neid
Wie hoch darf die Aufwandsentschädigung für Volksvertreter sein?
Immer wenn die Diäten der Bundestagsabgeordneten steigen sollen,
kommt Empörung auf: Als faul, gierig, maßlos werden Politiker
beschimpft. Zu Unrecht. Für Ärger sorgt zunächst, dass die
Abgeordneten über ihre Bezüge bestimmen können. Aber das können sie
nicht so leicht ändern: Das Bundesverfassungsgericht hat 1975
entschieden, dass sie die Höhe ihres Einkommens selbst festlegen
müssen. Und mit wem lassen sich Vollzeit-Politiker vergleichen: Mit
Sparkassendirektoren? Mit Landräten? Schon für den Bürgermeister
einer mittleren Stadt ist der Wechsel ins Parlament nicht mit
finanziellen Vorteilen verbunden. Ein weiteres Problem bei der
Bewertung liegt im unterschiedlichen Aufwand für die Mitglieder des
Bundestages. Ein direkt gewählter Abgeordneter etwa muss sich mehr um
den Wahlkreis kümmern als ein Kollege, der den Einzug ins Parlament
per Landesliste geschafft hat. Die Sache verhält sich jedenfalls
komplizierter, als sie auf den ersten Blick aussieht. Reformbedürftig
ist zweifellos die bisher viel zu großzügige Altersversorgung.
Generell sind unsere Abgeordneten weder faul noch gierig. Kein Grund
für Neid und Empörung. Auch in der Bezahlung spiegelt sich ihr Wert.
Christof Haverkamp
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207