PresseKat - "Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung - Kanzlei Blaufelde

"Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung - Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg

ID: 1018240

Der Ausspruch ?Leck mich am Arsch? stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.

(firmenpresse) - Denn er ist insoweit zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert. Dies hat das Amtsgericht (AG) Ehingen entschieden (AZ: 2 Cs 36 Js 7167/09) entschieden.

Näheres zu dieser besonderen Entscheidungen finden Sie, wenn Sie diesem Link folgen.

Interessante Entscheidungen finden Sie auf meiner Seite bei JuraBlogs.

Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und den mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

- Kündigung/Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
- Urlaubsansprüche
- Eltern- und Teilzeit
- Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerecht eingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn ? aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder insbesondere mit:

- Betriebsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren




- Beratung in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen
- Schulungen

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn ? aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Thorsten Blaufelder aus Ludwigsburg bloggt über aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch über seinen Kanzleialltag und über sonstige wissenswerte, ungewöhnliche oder witzige Gegebenheiten.



Leseranfragen:

Stuttgarter Straße 50, 71638 Ludwigsburg



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Behandlungsfehler - Arzthaftungsrecht, (bundesweit): Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 12.02.2014 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018240
Anzahl Zeichen: 2424

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thorsten Blaufelder
Stadt:

Ludwigsburg


Telefon: 071419133973

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung - Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Blaufelder (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kanzlei Blaufelder