(ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können an der
Europawahl am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland auch die
hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 27 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen.
Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin
beziehungsweise jeder wahlberechtigte Unionsbürger das aktive
Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im
Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal
und nur persönlich ausgeübt werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten
der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament
teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der
Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Für
Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2009 in
ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die
Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die
Europawahl 2014 automatisch. Sie erhalten bis zum 4. Mai 2014 ihre
Wahlbenachrichtigung.
Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an
der Europawahl 2014 teilnehmen wollen, müssen bis zum 4. Mai 2014
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies
betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit
ins Ausland weggezogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen
oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.
In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes weitere
Auskünfte.
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu
den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem
Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle
Unionsbürgerinnen und -bürger auf der Internetseite des
Bundeswahlleiters im Bereich "Service für Unionsbürgerinnen und
-bürger" unter www.bundeswahlleiter.de.
Ab Mitte Februar/Anfang März 2014 werden die Antragsformulare auch
bei den Wahlämtern der Gemeinden erhältlich sein.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise
Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen
möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres
Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer
erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten
Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen
war, muss in diesem Fall bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag bei der
Gemeindebehörde des Wohnorts in Deutschland stellen, nicht im
Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger können sich auch als Wahlbewerberin
oder Wahlbewerber für die Europawahl 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen
aufstellen lassen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: (0611) 75-4863 Kontaktformular
Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse(at)destatis.de