(ots) - Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Die
UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von den Vereinten Nationen
verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für
Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert
die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1.
Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten. "Das
Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in Deutschland zu stärken", erklärt Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle.
In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe "aktuell" stellt die
Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und spricht
konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in
Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Valentin Aichele/Peter Litschke: UN-Behindertenrechtskonvention:
UN prüfen 2014 die Umsetzung in Deutschland. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2014. (aktuell 01/2014)
http://ots.de/pVbcS
"Die politisch Verantwortlichen müssen sich stärker beteiligen"
Interview mit Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle.html
Informationen der Monitoring-Stelle zum Staatenberichtsverfahren
2014 http://ots.de/eWuPI
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