(ots) - IT-Mittelstandsverband sieht durch
Pauschaltarife Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern
- Zudem hinterfragt der Verband die Vermischung von
Gesamtverträgen einzelner Verbände mit dem Beschluss schlechter
gestellter Allgemeintarife
Ende Januar haben sich die Verbände BITKOM und BCH mit den
Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Urheberrechtsabgaben für
PCs geeinigt, und einen sogenannten Gesamtvertrag für PCs
abgeschlossen. Die rückwirkend ab 2011 geltenden Abgabebeiträge sehen
wie folgt aus: Hersteller und Importeure von PCs und Notebooks zahlen
10,55 Euro, für kleinere Netbooks 8,50 Euro und für gewerbliche
Rechner 3,20 Euro. Dies gilt allerdings nur für Verbandsmitglieder
von BITKOM und BCH. Alle anderen Marktteilnehmer zahlen etwa 20
Prozent mehr.
Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) betrachtet das
Pauschalabgabesystem für Privatkopien sehr kritisch. "Dieses System
führt zu Wettbewerbsnachteilen für den deutschen IT-Mittelstand, da
in vielen anderen Ländern ein solch wettbewerbsverzerrender Aufschlag
nicht erhoben wird. Die Gebühren sind unverhältnismäßig und bringen
einen hohen administrativen Aufwand mit sich. Es ist unzeitgemäß und
"zu kurz gedacht", den IT-Mittelstand am digitalen Standort
Deutschland im digitalen Zeitalter derart zu beeinträchtigen",
kritisiert BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.
Hinzu kommt nach Auffassung des BITMi die Problematik, dass mit
den Gesamtverträgen der Verbände BITKOM und BCH gleichzeitig
allgemeingültige Tarife verhandelt und dort niedergeschrieben wurden.
Dies bedeutet für alle Nichtmitglieder dieser Verbände,
beispielsweise mittelständische IT-Unternehmen, um 20 Prozent
schlechtere Konditionen mit 13,19 Euro für PCs und Notebooks, 10,63
Euro für kleinere Netbooks und 4,00 Euro für gewerbliche Rechner.
Grün: "Die Einbettung allgemeingültiger Tarife in einen individuell
verhandelten Gesamtvertrag verwundert etwas. Ein Tarif soll laut
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz die geldwerten Vorteile des
Gesamtmarktes rechnerisch zusammenfassen. Hier stellt sich die Frage,
ob tatsächlich die Nichtmitglieder der genannten Verbände somit die
anderen Marktteilnehmer subventionieren?". Es fehlt an Transparenz
und Kontrolle, wie die Tarife entstehen. "Insgesamt ist die Lage für
den IT-Mittelstand so unbefriedigend wie schwierig", so Grün.
Der BITMi weist darauf hin, dass es in Deutschland zudem das Recht
auf eine Privatkopie, Kopierschutzmöglichkeiten und
Urheberrechtspauschalen gibt, unabhängig davon, ob der Urheber
bereits vergütet wurde oder ob ihm ein Schaden entstanden ist. Das
Pauschalabgabesystem ist daher nach Meinung des Verbandes für die
digitalisierte Gesellschaft untauglich. Urheberrechte müssen auch in
der digitalen Welt geschützt werden, deswegen gilt es, alternative
Formen der Urheberrechtsvergütung zu besprechen. Grün weiter: "Wir
benötigen eine grundsätzliche Modernisierung und Neugestaltung des
Urheberrechts."
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