Prospekthaftungsansprüche sowie Ansprüche gegen Anlageberater- und Vermittler werden geprüft.
(firmenpresse) - Seit der letzten Gesellschafterversammlung im Herbst des Jahres 2013 wissen die Anleger des Pylon Performance Fonds I, dass im Fall einer vorzeitigen Liquidation der Fondsgesellschaft nur noch mit einer Auszahlung in Höhe von maximal 15% ihrer Einlage gerechnet werden kann. CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger in dieser schwierigen Situation, um bei der Kompensation bereits erlittener Schäden zu helfen und um weitere Schäden für die Anleger zu vermeiden.
Der Pylon Performance Fonds I (PPFI) wurde als geschlossener Fonds aufgelegt, damit sich Anleger mittels der Fondsgesellschaft an der Öl- und Gasförderung in den USA, beteiligen können.
Sollten Anleger der Pylon Performance Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater. „Sofern der von Seiten der Fondsgesellschaft verwendete Verkaufsprospekt fehlerhaft ist, kommen zudem weitere Rückabwicklungsansprüche gegen die Prospektverantwortlichen des Fonds in Betracht“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.
„Viele Anleger, die eine Beteiligung an der Pylon Performance Fonds I gezeichnet haben, wurde offenbar Seitens der Anlageberater auf bestehende Risiken nicht hingewiesen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.
Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.
Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben.
Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen.
Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Istvan Cocron,
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