PresseKat - Fallschutz für die Kinder durch Kunstrasen

Fallschutz für die Kinder durch Kunstrasen

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Damit Kinder sorglos spielen können, müssen die Spielgeräte auf einem Spielplatz ordnungsgemäß aufgestellt werden. Sie dürfen eine maximale freie Fallhöhe von 3 Metern haben. Je nach Fallhöhe und Art des Spielgerätes muss der Boden entsprechend ausgestattet werden.

(firmenpresse) - Gut genährter, beständiger Rasen kann für Spielgeräte bis zu einer Fallhöhe von 1,50 Metern verwendet werden. Eine dauerhaft grüne und wartungsfreundliche Alternative zu Naturrasen bietet RasenQueen® Kunstrasen mit Fallschutz. Den Kunstrasen gibt es in verschiedenen optischen Oberflächen und für alle zugelassenen Fallhöhen.

Auch empfehlenswert sind Holzhackschnitzel, da sie die Kleidung der Kinder nicht so verschmutzen wie Rindenmulch. Hier ist Tri-Poli® Secure eine gestalterisch schöne Lösung, da es die Holzhackschnitzel auf Wunsch auch in verschiedenen Farben gibt.

Auch Fallschutzsand mit spezieller Körnung ist als gängiger Fallschutz bekannt. Auch hier ist die Fallhöhe des Spielgerätes zu beachten, damit der Sand in entsprechender Schichtdicke eingebracht wird. Generell muss natürlich beachtet werden, daß Sand unter den Schuhen der Kinder auch auf den Spielgeräten die Wirkung von Schmirgelpapier hat und die Oberflächen der Spielgeräte angreift. Auf Schulhöfen und in Kindergärten sorgt der Sand, der in Schuhen und in Hosenaufschlägen ins Gebäude getragen wird für erhöhten Reinigungsaufwand.

Die freie Fallhöhe eines Spielgerätes und der Sicherheitsbereich sind den Unterlagen des Herstellers zu entnehmen. In Kindergärten können zudem Anforderungen des örtlichen Versicherers zu beachten sein.



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Bei Tri-Poli finden Sie Spielplatzgeräte der Spitzenklasse und Ersatzteile in Erstausrüsterqualität! Unsere Produkte entsprechen der europäischen Spielplatznorm DIN EN 1176/1177 und sind für den öffentlichen Bereich zugelassen. Unsere Garantien sind kundenorientiert und gehen meist deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Wir verkaufen ausschließlich an Städte, Gemeinden, Firmen, Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen und Institutionen.



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Datum: 13.02.2014 - 13:40 Uhr
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Kategorie:

Familie & Kinder


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