(ots) - Es gibt Themen, die sind im wahrsten Sinne dieses
viel zu oft gebrauchten Wortes derart unfassbar, dass man sich nur
wünschen kann, von ihnen verschont zu bleiben: Was, wenn ein Kind
derart unter Krankheit und Schmerz leidet, dass sein Leben eine
einzige Qual ist? Was tun, wenn die Medizin an ihre Grenzen stößt?
Nicht jeder findet dann Trost in der Religion, die jungen Kranken
schon gar nicht. Transzendenz ist ein Konzept, das sich ihnen
schlicht nicht erschließt. Aber nicht nur deshalb ist dieses Thema
ausschließlich eines für Erwachsene. Vor allem eines sollte bei der
Bewertung des Beschlusses des belgischen Parlamentes beachtet werden:
Mit dem Begriff der Selbstbestimmung sollte jetzt keinesfalls
Schindluder getrieben werden. Kein Kind, sei es gesund oder krank,
weiß, was es bedeutet, ein Leben überhaupt zu haben. Hinter diesem
wohlfeilen Begriff darf sich also niemand, der Position zur
Sterbehilfe für Kinder bezieht, verstecken. Bei letzten Dingen sind
diejenigen, die für Kinder entscheiden, grausamen Gedanken
ausgesetzt. Die Frage, ob man sie mit diesen Gedanken, die - wie
demnächst in Belgien - zu endgültigen Entscheidungen führen können,
allein lassen darf, ist die entscheidende. Letztlich muss sie jeder
persönlich beantworten, und deshalb sei an dieser Stelle
ausnahmsweise Persönliches gestattet: Ich habe zwei Kinder, und ich
bin dankbar, dass sie gesund sind. Und ich möchte, dass mein Staat
mich niemals allein lässt und mich durch ein Verbot der Sterbehilfe
möglicherweise vor mir selbst bewahren würde, wenn ich mit meinem
eigenen Kummer nicht mehr umgehen könnte. Der Gedanke, aktiv Richter
über Leben und Tod eines Kindes sein zu können, ist für mich trotz
aller anderen Argumente der unfassbarste von allen.
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