(ots) - Das Recht ist eindeutig. Hans-Peter Friedrich
hätte als Bundesinnenminister Informationen, wonach die Polizei
Vorwürfe gegen den Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy prüft,
nicht an die SPD-Spitze weitergeben dürfen. Das gilt ganz unabhängig
davon, ob Edathy wirklich eine Straftat begangen hat. Man kann schon
die Frage stellen, ob ein Minister, der so eindeutig gegen das Recht
verstoßen hat, in seinem Amt noch haltbar ist.
Vor Illusionen sei freilich gewarnt. Die Staatspraxis ist eine
andere. Alles spricht dafür, dass auch andere Minister in
vergleichbaren Fällen so handeln wie Friedrich - übrigens nicht nur
aus Fahrlässigkeit, meist aus ihrem Verständnis von Pflichterfüllung
heraus. Es war ja naheliegend, was Friedrich getan hat. Und es war
nicht bösartig. Das ändert aber nichts am Sachverhalt. All die
anderen haben sich nur nicht erwischen lassen.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de