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"Der Vorschlag für die Verordnung über Interbankenentgelte für
kartengebundene Zahlungsvorgänge widerspricht dem Grundsatz der
Technologieoffenheit und Wettbewerbsfähigkeit, der die Basis für
Innovationen in Europa bildet", erklärt der Generalsekretär des
Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger. "Die EU-Kommission
hat die Aufgabe, einen starken Rahmen für den europäischen
Binnenmarkt zu schaffen und dafür zu sorgen, dass ein
leistungsfördernder Wettbewerb - gerade in wichtigen Zukunftsmärkten
- nicht behindert wird.  Der jetzt vorliegende Entwurf für die
Regulierung von Entgeltmodellen ist jedoch wieder einmal ein
Negativbeispiel für den Versuch, selbst in den Markt einzugreifen und
einzelne Geschäftsmodelle willkürlich zu bevorzugen. Das ist eine
gefährliche Entwicklung", sagte Steiger.
Der Wirtschaftsrat unterstützt ausdrücklich Innovationen, die den
Wettbewerb stärken, die Transparenz der Zahlvorgänge und der Kosten
erhöhen und den europäischen Binnenmarkt weiter voranbringen. Steiger
weiter: "Es ist jedoch vollkommen unverständlich, warum die
EU-Kommission Geschäftsmodelle wie das "Vier-Parteien-System"
einseitig benachteiligt. Transparenz und ein fairer Wettbewerb lassen
sich nur erreichen, wenn alle Kartensysteme, also auch die
"Drei-Parteien-Systeme"  sowie digitale Geldbörsen, unter eine
wirkungsvolle Regelung fallen. Beide Systeme unterscheiden sich
prinzipiell nur dadurch, dass "Vier-Parteien-Systeme" ihre
Zahlungsdienste in Zusammenarbeit mit den Banken des Endkunden und
des Händlers anbieten. "Drei-Parteien-Systeme" verhandeln hingegen
eigene proprietäre Verträge mit einzelnen Händlern und Endkunden."
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