(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
den von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam
eingebrachten Antrag zur Bekräftigung der Empfehlungen des
Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses "Terrorgruppe
Nationalsozialistischer Untergrund", der am Donnerstag in einer
Plenardebatte diskutiert wird.
Hierzu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts
für Menschenrechte: "Es ist wichtig, dass der neue Bundestag sich
parteiübergreifend zur Umsetzung der gemeinsamen Empfehlungen des
Untersuchungsausschusses verpflichtet. Der Abschlussbericht des
'NSU'-Untersuchungsausschusses vom 22. August 2013 kann angesichts
der festgestellten eklatanten Defizite der Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden nur den Auftakt für einen weitreichenden
Reformprozess in Polizei und Justiz bilden. Es muss sichergestellt
werden, dass Polizei und Justiz rassistische Taten adäquat bearbeiten
und dass Diskriminierung durch die Behörden verhindert wird."
Dazu fordert das Institut, in der Polizei gezielt die Vielfalt des
Personals zu fördern und die Verhinderung von Diskriminierung zur
Führungsaufgabe zu machen, bundesweit einheitliche Richtlinien zur
Ermittlung rassistischer Straftaten zu entwickeln und das
Erfassungssystem für rassistische Straftaten zu ändern. Zudem sollten
unabhängige Beschwerdestellen wegen polizeilichen Fehlverhaltens
geschaffen werden. Zugleich müsse die Einhaltung rechtsstaatlicher
Standards an der Schnittstelle von Polizei und Nachrichtendiensten
sichergestellt werden.
"Die fraktionsübergreifende Initiative lässt erwarten, dass
Bundestag und Bundesregierung sich der Umsetzung der Empfehlungen
prioritär und mit der bereits im Untersuchungsausschuss
vorherrschenden Sachlichkeit widmen werden. Die wirksame Bekämpfung
rassistischer Gewalttaten ist zu wichtig, um in parteipolitischen
Auseinandersetzungen zerrieben zu werden", so Rudolf weiter.
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