(ots) - Revision im Visier
Der Weg für einen umfassenden Freispruch für Christian Wulff
scheint geebnet. Dies haben jetzt nicht nur die Verteidiger des
früheren Bundespräsidenten in ihren Plädoyers verlangt; eine klare
Tendenz gegen eine Verurteilung gab ja zuvor auch schon das Gericht
zu erkennen.
Mehr Spannung als das Urteil selbst könnte mithin die Frage
erzeugen, ob die Entscheidung auch einer Revision standhält.
Spätestens mit dem ungewöhnlichen Verzicht auf einen förmlichen
Strafantrag im Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft klargemacht,
worauf sie setzt: auf die Anfechtung des Urteils vor dem
Bundesgerichtshof und die Einleitung eines neuen Verfahrens. Solche
Revisionsgründe versuchte die Anklagebehörde zu schaffen, indem sie
auf Beweisanträgen beharrte, die das Gericht bereits abgelehnt hat.
Die Folge: Selbst bei einem Freispruch erster Klasse in der
nächsten Woche kann Wulff wohl noch nicht uneingeschränkt frohlocken.
Abzuwarten gilt es nach Lage der Dinge, ob und mit welchem Erfolg
Revision eingelegt wird. Noch könnte dem ehemaligen Staatsoberhaupt
also eine Neuauflage eines im wahrsten Sinne des Wortes quälenden
Prozesses drohen. Wulff selbst hat in seinem Schlusswort darauf
verzichtet, Öl ins Feuer zu gießen, und stattdessen versöhnliche Töne
angeschlagen. Wie er gleichwohl den Celler Generalstaatsanwalt Frank
Lüttig ins Visier nahm, das zielt bewusst auf die politische Ebene.
Hans Brinkmann
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