(ots) -
Für viele chronisch kranke Patienten, die auf ganz bestimmte
Arzneimittel eingestellt und angewiesen sind, muss pharmazeutischer
Sachverstand nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Gemeinsamen
Bundesausschuss (GBA) gehört werden. Bei der voraussichtlich vom GBA
zu erstellenden Austauschverbotsliste müssen die Apotheker angemessen
in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. "Die Apotheker haben
das Wissen und die praktischen Erfahrungen im Umgang mit
Arzneimitteln", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen
Apothekerverbandes (DAV). "Nicht alle Arzneimittel dürfen aus bloßen
Kostengründen gegen wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden.
Die Arzneimitteltherapiesicherheit muss für die Patienten im
Vordergrund stehen. Die chronisch kranken Patienten haben ein Recht
darauf, von unserer Fachkompetenz zu profitieren. Wir kämpfen deshalb
dafür, dass die Apotheker bei der Erstellung der
Austauschverbotsliste mitentscheiden können." Der Gesetzgeber müsse
nun ein angemessenes Procedere dafür vorschlagen, so Becker.
Im Rahmen des im Bundestag beschlossenen 14.
SGB-V-Änderungsgesetzes soll der GBA künftig eine
Austauschverbotsliste aufstellen. Die von der Liste erfassten
Arzneimittel dürfen nicht mehr zugunsten anderer Arzneimittel, wie
z.B. preiswertere Rabattarzneimittel, ausgetauscht werden. Diese
politische Entscheidung wurde getroffen, obwohl sich der DAV und der
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Spitzenverband) im Januar 2014 im Rahmen eines
Schiedsstellenverfahrens zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V auf die
Erstellung einer solchen Liste geeinigt hatten. Die Wirkstoffe
Ciclosporin (Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum)
bilden demnach ab 1. April 2014 die ersten beiden Positionen auf der
Liste. Mit gutachterlicher Hilfe und anhand von gemeinsam
festgelegten Kriterien wollte die Schiedsstelle nun systematisch und
zeitnah die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen. Basis dafür waren
die 20 aus Apothekersicht benannten Wirkstoffe, die der DAV den
Krankenkassen bereits im Frühjahr 2013 vorlegt hatte.
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