(ots) - Zu hohe Altersversorgung
Bei Diäten denkt man für gewöhnlich ans Abnehmen und an
Fastenkuren. Anders verhält es sich im Bundestag. Da geht es in der
Regel um eine Erhöhung. Sie führt dann dazu, dass in der Bevölkerung
die Debatte über die angebliche Selbstbedienung raffgieriger
Parlamentarier erneut angeheizt wird, die beim Gehalt abspecken
müssten. Doch selbst wenn sich die Abgeordneten mehr Zeit mit der
Verabschiedung gelassen hätten, würden die Vorwürfe ja nicht
geringer. Populär ist eine Erhöhung der Diäten nie, doch die
Diskussion darüber wird mitunter populistisch geführt.
Denn die Vorwürfe sind nur teilweise berechtigt. Schließlich
sollen Abgeordnete genauso frei, unabhängig und unbestechlich
arbeiten wie Bundesrichter. Und sie haben auch eine ähnlich
umfassende Entscheidungsbefugnis und Verantwortung, wenn sie Gesetze
erarbeiten. Das alles muss bei der Höhe des Gehalts berücksichtigt
werden. Die Situation wäre schlechter, wenn sich nur Millionäre ein
Mandat leisten könnten, wie es in den USA faktisch der Fall ist.
Kritikwürdig bleibt dagegen die Altersversorgung der Abgeordneten,
auch wenn sie künftig ein wenig sinken wird. Die Mitglieder des
Bundestages erwerben die Ansprüche vergleichsweise schnell, und die
Bezüge sind hoch. Hier kann sich das Parlament zwar für eine
Angleichung an die Regelung für Beamte entscheiden, aber günstiger
wäre es, sie würden einen allgemeinen Arbeitnehmer als Maßstab
nehmen.
Christof Haverkamp
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