PresseKat - Kamelle, Konfetti, Karneval: Sorglos feiern bis Aschermittwoch

Kamelle, Konfetti, Karneval: Sorglos feiern bis Aschermittwoch

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(ots) - Ob Kölle Alaaf oder Mainz Helau: Die fünfte
Jahreszeit ist für viele die schönste. Doch wo viel gefeiert wird,
steigt auch das Unfallrisiko. CosmosDirekt erklärt, was im Hinblick
auf den Versicherungsschutz zu beachten ist.

Einen Tag lang ein anderer sein - diesen Traum leben die Jecken
auch 2014 und mischen in ihren bunten Kostümen wieder die
Karnevalshochburgen auf. Wie Narren dafür sorgen, dass von ihrem
Party-Marathon nur schöne Erinnerungen bleiben und in welchen Fällen
die Versicherung einspringt, erklärt CosmosDirekt.

Spaß haben ohne abzustürzen

Die Polonaise geht über Tische und Bänke, beim Karnevalsumzug
fliegen Kamelle tief - eine private Unfallversicherung ist auch über
die "tollen Tagen" hinaus ratsam. Sie schützt vor den finanziellen
Folgen eines Unfalls. "Wer jedoch stark alkoholisiert einen Unfall
erleidet, muss damit rechnen, auf den Kosten sitzenzubleiben", sagt
Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Liegt eine
alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vor, ist der Versicherer nicht
verpflichtet zu zahlen."

Schnipp, schnapp, Krawatte ab

Am Karnevalsdonnerstag haben die Damen Narrenfreiheit. Im Büro und
anderswo müssen sich Krawattenträger in Acht nehmen. Doch der Brauch
ist nicht jedermanns Sache: Anstatt eines Karnevalsmuffels sollten
sich angriffslustige Närrinnen daher lieber ein ebenfalls jeckes
"Opfer" suchen. "Bei mutwilliger Beschädigung wie dem Stutzen einer
Krawatte zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht", sagt Bernd
Kaiser. Gehen im Eifer des Gefechts Gläser, Kostüme und Co. dagegen
versehentlich kaputt, springt die Privat- Haftpflichtversicherung
ein. Aber nicht nur in der Karnevalszeit, eine
Privat-Haftpflichtversicherung ist immer unverzichtbar.

Party-Stimmung statt Punkte in Flensburg





Auch die schönste Karnevalsfeier ist einmal vorbei. Wer Alkohol
getrunken hat, sollte lieber ein Taxi nehmen statt ins Auto oder aufs
Fahrrad zu steigen. Schon ab 0,3 Promille drohen Führerscheinentzug,
Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Es gibt noch einen weiteren
triftigen Grund, sich in einem solchen Fall nicht ans Steuer zu
setzen: "Ein Autounfall unter Alkoholeinfluss kann den
Versicherungsschutz kosten", betont Bernd Kaiser. Achtung: Schon ab
1,1 Promille ist die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit"
erreicht, d.h. die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen,
ist zehnmal höher als im nüchternen Zustand.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-karneval

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Datum: 24.02.2014 - 10:31 Uhr
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