(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Kontrollen
und neuen gesetzlichen Standard zum Kühlgeräterecycling
Pro Jahr werden in Deutschland knapp drei Millionen Kühlgeräte
entsorgt. Mehr als die Hälfte davon enthält noch immer das
klimaschädliche Gas FCKW. Das Recycling vieler FCKW-haltiger
Kühlschränke und Kühltruhen ist jedoch mangelhaft. Zu diesem Ergebnis
kommt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nach einer Abfrage bei den
Umweltministerien der Bundesländer. Das bei der Entsorgung
freigesetzte FCKW gelangt in die Umwelt und trägt signifikant zur
Zerstörung der Ozonschicht und zur Klimaerwärmung bei. Allein 2012
belasteten etwa eine Million Tonnen vermeidbare CO2-Äquivalente so
die Atmosphäre.
Auf die Anfrage der DUH zu entnommenen FCKW-Mengen aus alten
Kühlgeräten lieferten lediglich fünf Bundesländer Zahlen, wobei nur
die Daten von drei Ländern tatsächlich aussagekräftig waren.
Brandenburg, Bremen, Hamburg gaben an, keine Anlagen zur Entsorgung
von Kühlgeräten zu besitzen. In Baden-Württemberg, Berlin und
Schleswig-Holstein werden durchschnittlich 63 Prozent der FCKW
ordnungsgemäß aus Kühlgeräten entnommen und entsorgt. "Es ist ein
Skandal, dass zehn Bundesländer keine aussagekräftigen Zahlen zur
FCKW-Beseitigung zur Verfügung gestellt haben. Die tatsächlichen
FCKW-Entnahmemengen in Deutschland liegen wie bei früheren
Untersuchungen der DUH vermutlich deutlich unter den aktuell
festgestellten 63 Prozent. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand
der Technik müssten jedoch 90 Prozent der FCKW aus Kühlgeräten
entnommen werden - ein eklatanter Missstand mit erheblichen Folgen
für den Klimaschutz", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.
In anderen EU-Staaten, wie Österreich, Luxemburg, Schweden oder
Griechenland werden bereits seit vielen Jahren 90 Prozent der FCKW
korrekt entsorgt. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der
Kühlgeräteentsorgung in Deutschland lägen Welten, so Resch weiter.
Obwohl das bekannt sei, würden viele Umweltministerien keine Zahlen
mehr über die entnommenen FCKW-Mengen bei den unteren
Vollzugsbehörden abfragen. "Auf diese Weise werden Probleme
ausgesessen, ein funktionierender Vollzug boykottiert und die
Klimabelastung durch mangelhafte Kühlgeräteentsorgung billigend in
Kauf genommen", so das Fazit von Resch. Deshalb komme es jetzt darauf
an, die Entsorgungsanlagen und den Verbleib der ausrangierten Geräte
schärfer zu kontrollieren und einen funktionierenden Vollzug zu
gewährleisten.
Die gesetzliche Grundlage für das Kühlgeräterecycling in
Deutschland ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA
Luft). Diese ist nach Ansicht der DUH jedoch für ein sachgerechtes
Kühlgeräterecycling nach dem besten Stand der Technik unzureichend.
Als problematisch bezeichnet sie die nur einmal jährlich ohne Bezug
zum Normalbetrieb stattfindende Kontrolle auf Basis der TA Luft.
Demnach wird zwar geprüft, ob eine Anlage funktionstüchtig und dicht
ist, nicht jedoch, ob die Ergebnisse der Überprüfung plausibel sind
und der Betrieb jenseits des Prüfzeitpunktes ordnungsgemäß erfolgt.
"Der Anreiz, teuer zu entsorgende Abfälle wie FCKW anderweitig zu
beseitigen ist groß, wenn eine Kontrolle nur einmal jährlich erfolgt
und die normalen Betriebsbedingungen außer Acht lässt. Es muss über
das gesamte Jahr hinweg klar dokumentiert werden, welche Geräte in
eine Recyclinganlage Eingang finden und welche Mengen an FCKW
tatsächlich entnommen werden. Nur so sind die Ergebnisse einer
Kontrolle auf den Normalbetrieb übertragbar", erklärt der
DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Aus diesem
Grund fordert die DUH, die gesetzliche Festlegung der DIN Norm 50574,
die Stoffstrombilanzen als zentrales Bewertungskriterium für die
Funktionstüchtigkeit von Kühlgeräterecyclinganlagen vorschreibt.
Zusätzlich müssen klare Vorgaben über die Menge der mindestens aus
Kühlgeräten zu entnehmenden FCKW festgelegt werden.
Die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (ElektroG) ist für 2014 vorgesehen und bietet
deshalb jetzt die Möglichkeit, entsprechende gesetzliche Korrekturen
vorzunehmen. Im April 2015 soll die neue Novelle des ElektroG in
Kraft treten. Die DUH fordert die vier großen Kühlgerätehersteller
BSH Bosch/Siemens, Electrolux, Miele und Bauknecht mit Nachdruck auf,
den Entsorgungsstandard DIN EN 50574 bereits jetzt umzusetzen. In
Deutschland sind nach dem Gesetz die Kühlgerätehersteller für die
Entsorgung ihrer verkauften Geräte verantwortlich und stehen in der
Pflicht, von den von Ihnen beauftragten Recyclern eine Entsorgung
nach dem besten Stand der Technik einzufordern.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft
Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de
Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de