(ots) - Das Europäische Parlament wird am Donnerstag, den
27. Februar, bei seiner Plenarsitzung in Straßburg darüber
entscheiden, ob die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) dem
Schengener Abkommen beitreten dürfen; deren Bürgern würde damit
gestattet, ohne Visum in sämtliche EU-Mitgliedsstaaten zu reisen.
Doch die EU muss Folgendes beachten: Die Menschenrechte werden in den
VAE nach wie vor verletzt und es gibt keine Anzeichen für eine
Besserung der Lage. Die VAE sollten erst in die Liste der Länder, die
von der Visumspflicht befreit sind, aufgenommen werden, wenn sie sich
verbindlich dazu verpflichten, vor allem die Rechte von EU-Bürgern zu
respektieren.
Das Menschenrechtsklima der VAE hat sich in den letzten Monaten
erheblich verschlechtert. Politische Schauprozesse haben sich
vermehrt und betreffen nun sogar Bürger, die über Social Media Kritik
am Missbrauch seitens der Behörden ausüben. Sogar die Familien
politischer Gefangener werden immer öfter behelligt.
Zwtl.: Misshandlung von europäischen Bürgern
Europäer wurden vielfach Opfer von Menschenrechtsverletzungen in
den VAE. Als eine norwegische Frau wegen außerehelichen
Geschlechtsverkehrs eingesperrt wurde, nachdem sie der Polizei
gemeldet hatte, dass sie vergewaltigt worden war, gab es
international Proteste. In einem anderen Fall mußte David Cameron
einschreiten, um eine Ermittlung über die angebliche Folter dreier
Briten von Dubaier Polizeibeamten einzufordern. Natürlich haben sich
auch die Bedingungen für Gastarbeiter nicht verbessert und sie
erleiden weiterhin zahlreiche Rechtsverstöße.
Keines dieser Bedenken wurde geäußert, als der EU-Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres dafür stimmte, die VAE in
die Liste der Länder, die von der Visumspflicht befreit sind,
aufzunehmen - und dies, obwohl die Vorgabe, die Menschenrechtsbilanz
eines Landes zu überprüfen, Teil des Genehmigungsprozesses ist. Die
im Jahr zuvor verabschiedete Entschließung, die eine klare und
prinzipientreue Politik gegenüber den VAE angesichts anhaltender
Menschenrechtsverletzungen forderte, wurde nicht erwähnt.
Zwtl.: Bloß Worte, aber keine Taten seitens der VAE
Behörden der VAE haben mit ihrer Unterschrift des Übereinkommens
der Vereinten Nationen gegen Folter und mit der Wahl in den
Menschenrechtsrat höchst offizielle Zusagen zum Schutz der
Menschenrechte gemacht, aber diese Schritte haben sich als reine
PR-Maßnahmen entpuppt.
Zwtl.: Messbares Engagement seitens der VAE ist erforderlich
Das Europäische Parlament sollte seine Entscheidung so lange
aufschieben, bis die VAE geeignete Mechanismen zur Ablehnung und
Behebung von Menschenrechtsverletzungen vorgelegt haben. Auch wenn
der Wunsch Europas, seine Verbindungen zu den VAE auszubauen,
durchaus verständlich ist, darf dies nicht zulasten seiner
grundlegenden Verpflichtung in Bezug auf Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit gehen.
Rückfragehinweis:
Rori Donaghy
The Emirates Centre of Human Rights
Tel.: +44 785 0062 105
E-Mail: roridonaghy(at)gmail.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16380/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***