(ots) - "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war in
dieser Form zu erwarten und ist sehr zu begrüßen", stellt Bernd
Lucke, Sprecher der Alternative für Deutschland, anlässlich der
heutigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts fest. Das
BVerfG entschied, dass analog zu ihrem Urteilsspruch von 2011 auch
eine 3%-Sperrklausel bei der Wahl des EU-Parlaments nicht
verfassungskonform sei.
"Damit hat das Verfassungsgericht einer weiteren Entwertung der
deutschen Wählerstimmen einen Riegel vorgeschoben", so Lucke weiter
und erinnerte daran, dass die Wahlstimme eines Bundesbürgers ohnehin
schon ein weitaus geringeres Gewicht habe als beispielsweise die
eines Maltesers oder Zyprioten. Eine Sperrklausel hätte diese
Ungleichheit noch verschärft. "Insofern hat das
Bundesverfassungsgericht im Sinne der Bürger und der Demokratie
insgesamt geurteilt", so der AfD-Sprecher abschließend.
Der stellvertretende Bundessprecher, Alexander Gauland, fügt
hinzu, dass die AfD bei einem für wahrscheinlich erachteten Einzug in
das EU-Parlament von der Sperrklausel profitiert hätte und stellt
diesbezüglich fest: "Die Partei nimmt nicht den eigenen Vorteil zum
Maßstab, sondern die Sache selbst. Dies zeigt, dass es ihr ernst ist,
einen Richtungswechsel in der deutschen Politik herbeizuführen. Wir
freuen uns, dass die kleinen Parteien nun eine Chance zum Einzug in
das Europaparlament bekommen und diese Wählerstimmen nicht ungehört
bleiben."
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
+49-89-35775790
presse(at)alternativefuer.de