(ots) - Das Dilemma der EU
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Drei-Prozent-Hürde
für die Europawahl in Deutschland mit der Begründung gekippt, alle
Parteien müssten die gleichen Chancen haben. Das mag rechtskonform
sein. Doch es ist eine grausige Vorstellung, die NPD könnte bald
deutsche Wähler in dem supranationalen Gremium vertreten.
Und nicht nur das: Mandate im EU-Parlament sind verbunden mit
Zuschüssen und Mitarbeiterstellen. Splitterparteien, die in
Deutschland zu Recht keinen Fuß an den Boden bekommen, werden unnötig
aufgewertet - und das auf einer Ebene, die immer stärker in die
nationale Gesetzgebung eingreift.
Darüber hinaus offenbart die gestürzte Drei-Prozent-Hürde das
Dilemma der EU insgesamt. Auf der einen Seite beansprucht sie durch
politische Entscheidungen zunehmend mehr Einfluss auf alle
Lebensbereiche. Auf der anderen Seite bereitet es ihr immer wieder
Probleme, dass sie ein riesiges, heterogenes Gebilde einzelner
Nationalstaaten ist, die neben europäischen Gesetzen eigenen Regeln
folgen.
Denn zwingend notwendig wäre eine europaweit einheitliche
Sperrklausel, die eine ausufernde Zersplitterung des Parlaments
verhindert. Diese gibt es bisher nicht, weil die Wahlsysteme der
Mitgliedstaaten zu unterschiedlich sind. Eine allgemeingültige
Zugangshürde für Parteien würde das Parlament jedoch aufwerten und
nicht mehr von der Rechtslage in einzelnen Ländern abhängig machen.
Franziska Kückmann
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