PresseKat - dbb begrüßt Bundesverwaltungsgerichtsurteil gegen Streikrecht für Beamte

dbb begrüßt Bundesverwaltungsgerichtsurteil gegen Streikrecht für Beamte

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(ots) - Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2014,
mit dem das Streikverbot für alle Beamten nach geltendem Recht
grundsätzlich bestätigt wurde, ausdrücklich begrüßt. "Der dbb hat
immer wieder darauf hingewiesen, dass Beamtenstreiks mit Artikel 33
Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind und eindeutig gegen die
hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen. Dieser
Auffassung hat sich das Bundesverwaltungsgericht heute angeschlossen.
Die bedeutende Rolle des Berufsbeamtentums als Garant für einen
funktionierenden Staat wurde damit abermals höchstrichterlich
bestätigt", so Dauderstädt.

Dauderstädt kritisierte dagegen die Auffassung des Leipziger
Senats, dass zwischen dem deutschen Verfassungsrecht und der
Europäischen Menschenrechtskonvention ein "inhaltlicher Widerspruch
in Bezug auf das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht
derjenigen Beamten besteht, die außerhalb hoheitlicher
Staatsverwaltung tätig sind". Dazu zählt das Gericht insbesondere
alle öffentlichen Schulen. Dauderstädt: "Auch Lehrer sind hoheitlich
tätig. Die Durchsetzung der Schulpflicht und die über das weitere
Leben der Schüler entscheidenden Zeugnisse und Versetzungen sind
eindeutig hoheitliche Akte." Ob und wie der Gesetzgeber die
Aufforderung des Senats aufgreift, diese Kollision zu lösen, sei noch
völlig offen. Dauderstädt bemängelte zudem, dass das Gericht keine
plausible Abgrenzung aufzeigte. Der dbb Chef: "Alle Beamtinnen und
Beamten sind hoheitlich tätig. Eine Trennung in Beamte mit und ohne
Streikrecht ist mit den hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums unvereinbar."

Spannend seien dagegen die Einlassungen des
Bundesverwaltungsgerichts zur verfassungsrechtlich zwingenden
Verknüpfung von Tarifabschlüssen und Besoldungsanpassung: "Damit




haben wir erstmals eine höchstrichterliche Ablehnung von Nullrunden
und zeitlicher Abkopplung von Einkommensabschlüssen am Tariftisch",
betonte Dauderstädt.



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dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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Fax: 030.4081-5599
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Datum: 27.02.2014 - 15:52 Uhr
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