(ots) - Dass Reina Becker gegen die steuerliche
Schlechterstellung als alleinerziehende Witwe klagt, kann der
CSU-Politiker Norbert Geis durchaus verstehen: "Ich glaube nicht,
dass Frau Becker völlig gerecht besteuert wird", sagte Geis live bei
stern TV. Einer Abschaffung des Ehegattensplittings erteilte er zwar
eine Absage. Aber: "Wir müssen Überlegungen anstellen,
Alleinerziehende ins Splittingverfahren mit einzubeziehen", sagte der
langjährige Bundestagsabgeordnete im Gespräch mit Steffen Hallaschka.
Bei stern TV räumte der CSU-Politiker aber auch Versäumnisse der
Politik ein: Obwohl schon die Regierung unter Helmut Kohl vor 30
Jahren versprochen hatte, ein Familiensplitting einzuführen, "ist
diese Egalisierung zwischen Ehegatten und Alleinerziehenden nicht
erreicht worden, das gebe ich offen und frei zu."
Der Anwalt Dr. Ulf Künnemann forderte im stern TV-Studiogespräch
Steuererleichterungen für Alleinerziehende. Denn: "Die
gesellschaftlichen Realitäten haben sich verändert."
Bundesfinanzhof prüft Beckers Fall
stern TV hatte zuvor darüber berichtet, wie Reina Becker seit
Jahren für eine Änderung des Steuersystems kämpft. Sie will
erreichen, dass das Splittingverfahren im Steuerrecht auch für
Alleinerziehende gilt. Derzeit wird ihr Fall vor dem Bundesfinanzhof
geprüft. "Ich rege mich darüber auf, dass ich als Alleinerziehende
mehr Steuern zahle als Eheleute ohne Kinder. Das finde ich schlicht
ungerecht", sagt sie im Gespräch mit stern TV.
Anlass für Beckers Klage war das Ergebnis der Steuererklärung 2008
- kurz nach dem Tod ihres Mannes: Die Mutter von zwei Kindern sollte
damals plötzlich deutlich mehr Steuern zahlen als in den Jahren
zuvor. Denn: Mit dem Tod des Ehemannes fiel der Steuervorteil des
Ehegattensplittings weg. Um zu sehen, wie sehr der Staat
Alleinerziehende benachteiligt, wagte Reina Becker, die selbst
Steuerberaterin ist, ein makabres Experiment: In ihrem Steuerprogramm
ließ sie den Mann wiederauferstehen und dafür die Kinder sterben. Das
Ergebnis: Aus dem Steuerbetrag von 23.600 Euro wurden 16.200 Euro.
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