(ots) - Die Entlassung aus dem Justizvollzug ist für
zahlreiche Haftinsassen eine kritische, problembelastete Phase, die
auch darüber entscheidet, ob der Resozialisierungsprozess in der
Bewährungshilfe eine positive Entwicklung nehmen kann. Um
sicherzustellen, dass der Ãœbergang aus der Haft in die Freiheit unter
geeigneten Konditionen stattfindet, existiert seit April 2010 eine
Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und NEUSTART, um
Strafgefangene gezielt auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten.
Allein im Jahr 2013 wurden 1.380 Haftentlassene in Baden-Württemberg
frühzeitig und umfassend über potentielle Hilfsangebote der
Bewährungshilfe informiert.
Enge Kooperation zwischen Sozialarbeit im Justizvollzug und
Bewährungshilfe
Dank der engen Kooperation der Sozialarbeit im Justizvollzug mit
der Bewährungshilfe erhalten insbesondere Straftäter, die eine hohe
Rückfallgefährdung aufweisen, nachhaltigen Therapiebedarf haben oder
in Freiheit keine sozialen Kontakte besitzen, die Möglichkeit, vor
ihrer Haftentlassung mit ihrem künftigen Bewährungshelfer persönlich
Kontakt aufzunehmen. Vornehmlich Vollverbüßer, so z.B. schwere
Gewalt- und Sexualstraftäter, aber auch Personen aus dem
Maßregelvollzug und junge Straftäter, die noch instabil wirken,
erhalten damit die Chance, sich auf Schwierigkeiten, die mit einem
Leben in Freiheit einhergehen, adäquat vorzubereiten.
NEUSTART Initiative: Informationsangebot der Bewährungshilfe für
Insassen im Strafvollzug
An vier Standorten Baden-Württembergs (Offenburg, Rottenburg,
Pforzheim und Bruchsal) wird Haftinsassen bereits eine zusätzliche,
das klassische Angebot ergänzende Unterstützung eingeräumt.
Bewährungshelfer der NEUSTART gGmbH organisieren
Informationsveranstaltungen im Strafvollzug, die allen Insassen
offenstehen. Dabei wird nicht allein Aufgabe, Zielsetzung und
Leistungsangebot der Bewährungshilfe erläutert, sondern auch
Gelegenheit eingeräumt, Fragen zu diskutieren, welche den Insassen
relevant erscheinen: "Dieses Angebot ist umso wichtiger, als wir
damit sicherstellen, dass Problemlagen der Haftinsassen schon vor der
Entlassung erfasst werden. Diese Informationen tragen maßgeblich dazu
bei, unser Angebot auf jene Sachverhalte zu konzentrieren, die
unmittelbar nach Haftentlassung große Bedeutung besitzen", resümiert
Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit, die Vorteile des
Informationsangebots der Bewährungshilfe.
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