(ots) - Der GKV-Spitzenverband und die BERLIN-CHEMIE AG
haben sich im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG)
fristgerecht auf einen Erstattungsbetrag für den DPP-4-Hemmer XELEVIA
(Sitagliptin) sowie die Fixkombination VELMETIA
(Sitagliptin/Metformin) zur Behandlung von Typ-2-Diabetes geeinigt.
Der vereinbarte Preis gilt ab 1. April 2014.
"XELEVIA und VELMETIA haben einen festen Stellenwert in der
Behandlung des Typ-2-Diabetes", sagt Dr. Reinhard Uppenkamp,
Vorstandsvorsitzender der BERLIN-CHEMIE AG. "Sowohl das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als auch
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben beiden Arzneimitteln
einen Zusatznutzen bescheinigt.[1]
Grundlage dafür war die umfangreiche und wissenschaftlich
fundierte Studienlage zu Sitagliptin sowie der Fixkombination
Sitagliptin/Metformin. Mit dem GKV-Spitzenverband wurde eine
Vereinbarung getroffen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht
wird. Patienten mit Typ-2-Diabetes und Ärzten steht damit eine
Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, die ihre Wirksamkeit und ihren
Zusatznutzen demonstriert hat - zu einem wirtschaftlichen Preis für
alle zugelassenen Anwendungsgebiete."
[1] IQWiG-Empfehlung:
Sitagliptin plus Metformin [Sulfonylharnstoff (Glibenclamid,
Glimepirid) plus Metformin]: Therapieziel normnahe
Blutzuckereinstellung->Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen,
anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt, Sitagliptin plus
Metformin (Glipizid plus Metformin): Therapieziel normnahe
Blutzuckereinstellung->Anhaltspunkt für einen erheblichen
Zusatznutzen bei Männern und Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen
(Ausmaß nicht quantifizierbar, höchstens beträchtlich) bei Frauen,
anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt; Monotherapie mit
Sitagliptin, Sitagliptin plus Sulfonylharnstoff, Sitagliptin plus
Metformin plus Sulfonylharnstoff und Sitagliptin plus Insulin (mit
oder ohne Metformin): Zusatznutzen nicht belegt;
Sitagliptin/Metformin, Sitagliptin/Metformin plus Sulfonylharnstoff
und Sitagliptin/Metformin plus Insulin: Zusatznutzen nicht belegt;
Saxagliptin, Saxagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt;
Vildagliptin, Vildagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt
G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss):
Sitagliptin:
- Monotherapie mit Sitagliptin: Anhaltspunkt für einen geringen
Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
- Sitagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen geringen
Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
Fixkombination Sitagliptin plus Metformin: - Anhaltspunkt für einen
geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
Saxagliptin: - Saxagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen
geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
Fixkombination Saxagliptin plus Metformin: - Anhaltspunkt für einen
geringen Zusatznutzen (Befristung bis 02.05.2015)
Vildagliptin: - Zusatznutzen nicht belegt
Fixkombination Vildagliptin plus Metformin: - Zusatznutzen nicht
belegt
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte dem IQWiG-Bericht, dem
G-BA-Beschluss bzw. den Tragenden Gründen zum Beschluss unter
www.g-ba.de.
Pressekontakt:
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Produktgruppenleiter Diabetes
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