(ots) - Am Montag beginnt die nächste
Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Union und den USA zur
Schaffung eines Freihandelsabkommens (Transatlantic Trade and
Investment Partnership, kurz TTIP). Der VKU begrüßt es grundsätzlich,
dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA
weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche
Stärke Deutschlands für die Zukunft gesichert wird. Die zukünftigen
Regelungen dieses Abkommens zielen darauf ab, Handelshemmnisse zu
beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und
Dienstleistungen zwischen der Europäischen Union und den USA zu
erleichtern.
Dabei müssen jedoch die Belange der kommunalen Wasserwirtschaft in
Deutschland beachtet werden: "Eine umfassende Bereichsausnahme für
die Wasser- und Abwasserwirtschaft ist der sicherste Weg, um die
Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft in
Deutschland nicht durch Marktöffnungspflichten zu gefährden", so
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU). "Bei der Konzessionsrichtlinie hat am Ende die
politische Einsicht zu Gunsten kommunaler Strukturen in der
Wasserwirtschaft gesiegt. Das Erreichte darf durch das
Freihandelsabkommen jetzt nicht unterlaufen werden", so Reck weiter.
Ein vom VKU in Auftrag gegebenes Kurzgutachten des anerkannten
Völker- und Europarechtlers Professor Markus Krajewski
(Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) unterstreicht die
VKU-Forderung nach einem Ausnahmebereich für die kommunale
Wasserwirtschaft. Demnach ist das der beste Weg, um eine
Beeinträchtigung der kommunalen Organisationsfreiheit durch das
geplante Freihandelsabkommen zu verhindern. Reck: "Die Sicherheit und
hohe Qualität zu angemessenen Entgelten im Bereich der Wasserver- und
Abwasserentsorgung beweisen, dass diese am besten in kommunalen
Händen aufgehoben sind".
Durch das Abkommen könnte auch die Absicht der Bundesregierung,
den Vorrang des Schutzes der Trinkwasserressourcen bei der Anwendung
der sogenannten Fracking-Technologie festzuschreiben, in Frage
gestellt werden. "Nationale und europäische Umweltschutzstandards,
die dem Gewässerschutz dienen, dürfen durch das Abkommen nicht
gefährdet werden", fordert Reck.
Das TTIP wird von der Europäischen Kommission für die
Mitgliedstaaten verhandelt. Der Vertragstext des Abkommens kann dabei
nur im Ganzen angenommen oder abgelehnt werden. Teil der
Vertragsverhandlungen ist außerdem die Frage nach Schaffung eines
verbindlichen außergerichtlichen Schiedsverfahrens. Zu Recht hat die
EU die Verhandlungen in diesem Punkt zurückgestellt. Die
Notwendigkeit eines solchen Verfahrens erschließt sich bei dem
bestehenden Rechtsschutz in den beteiligten Ländern zunächst nicht.
Jedenfalls müssen solche Verfahren so transparent ausgestaltet
werden, dass zum Beispiel beim Thema Fracking, nationale Regelungen
zum Schutz der Trinkwasserressourcen nicht ausgehebelt werden.
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