(firmenpresse) - München, 10.03.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB bereits mit Pressemitteilung vom 25.02.2014 gemeldet hat, hat die FlexLife Capital AG die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt. Mit Rundschreiben an die Kunden hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet habe und die FlexLife Capital AG deshalb bis zur Klärung der Angelegenheit die laufenden Kaufpreisauszahlungen vorübergehend aussetzen müsse. Die FlexLife AG erweckt damit den Eindruck, die Aussetzung der Zahlungen sei durch die BaFin veranlasst.
Die BaFin hat hierzu mit Pressemitteilung Stellung genommen und klargestellt, dass sie zwar mit Bescheid vom 11.06.2013 das Einlagengeschäft untersagt sowie die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Geschäfts aufgegeben habe. Nach Aussage der BaFin ist der Bescheid jedoch nicht bestandkräftig. Auch habe sie die sofortige Vollziehbarkeit aus Rechtsgründen ausgesetzt. Demnach begründen die gegenwärtigen Maßnahmen der BaFin nach deren Auffassung keine Aussetzung der monatlichen Zahlungen.
Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der FlexLife Capital AG liegt im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel entweder mit einem Einmalbetrag nach sieben Jahren ausgezahlt wird, die Auszahlung in monatlichen Raten über zehn Jahre erfolgt oder eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags gewählt werden kann. Insbesondere das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Da die FlexLife Capital AG anscheinend nicht über eine derartige Erlaubnis verfügt, besteht die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb durch die BaFin untersagt wird. Dies kann für sämtliche Kunden der FlexLife Capital AG, die ihre Lebensversicherung gegen Auszahlung monatlicher Raten an diese verkauft haben, zu einem Totalausfallrisiko führen.
Betroffene Kunden rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Kaufverträge über die Lebensversicherungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch,
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