(ots) - Steuerbetrüger Hoeneß legt nach
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Für vieles mag diese
Volksweisheit als Erklärung dienen. Im Fall des wegen
Steuerhinterziehung angeklagten Präsidenten des FC Bayern München
aber weniger denn je. Denn der geständige Sünder weiß um sein
verwerfliches Tun. Er überraschte zudem mit einer Neuigkeit. Die kann
aber auch als Düpierung der Staatsanwaltschaft gesehen werden und
wirft Fragen nach Art und Umfang der Ermittlungen auf. Laut
Unterlagen, die vor Prozessauftakt eingereicht wurden, könnte sich
die Steuerschuld um weitere 15 Millionen erhöhen.
Es ist also ein ganz dickes Ding. Ob seine späte Offenheit dem
reumütigen Steuerbetrüger Uli Hoeneß hilft, bleibt zweifelhaft. In
der öffentlichen Wahrnehmung punktete der Bayer damit nicht. Nach wie
vor bleibt entscheidend, ob Hoeneß mit seiner Selbstanzeige die von
ihm erhoffte Straffreiheit erreicht. Wurde die Anzeige rechtzeitig
und vollständig abgegeben? Diese entscheidenden juristischen
Feinheiten hat das Gericht zu bewerten.
Hoeneß sitzt noch nicht im Gefängnis. Daran ändert auch die jetzt
zugegebene Höhe der Steuerschuld nichts, die im laufenden Verfahren
keine strafrechtliche Relevanz besitzt. Laut entsprechendem
BGH-Urteil aus 2008 können nur besonders gewichtige Milderungsgründe
bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe eine Haftstrafe
verhindern. Davon war am ersten Prozesstag noch keine Rede.
Berthold Hamelmann
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