(ots) - Akt der Vernunft
Noch steht die endgültige Entscheidung der Richter aus, doch dass
sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung des
Verfahrens im Fall Glaeseker verständigt haben, ist ein Akt der
Vernunft. Die bisherige Beweisaufnahme hat zwar einiges aufgehellt,
aber dass bei der Organisation des Nord-Süd-Dialogs tatsächlich
Korruption im Spiel gewesen ist, wurde in keiner Weise belegt. Auch
durch die Vernehmung von noch so vielen weiteren Zeugen hätte sich
dieser Vorwurf wohl kaum erhärten lassen. Das haben offenbar auch die
Anklagevertreter erkannt und nicht stur auf einer endlosen
Fortsetzung des Prozesses bestanden, wohl aber auf einer saftigen
Geldauflage.
Glaeseker und der mitangeklagte Partymanager Manfred Schmidt
werden die Einstellung des Verfahrens gegen eine kräftige
Zahlungsverpflichtung ebenfalls gutheißen können. Sie haben dann zwar
keinen Freispruch erreicht, sind aber auch nicht verurteilt und
gelten weiter als nicht vorbestraft. Eine Fortsetzung des Verfahrens
hätte ihre ohnehin schon beträchtlichen Anwaltskosten noch mehr in
die Höhe schnellen lassen, und das bei ungewissem Ausgang. Eine
allseits akzeptierte Einstellung hätte im Übrigen einen Vorteil:
Rechtssicherheit. Im Fall Wulff hingegen setzt sich trotz des
Freispruchs für den früheren Präsidenten die Hängepartie wegen der
eingelegten Revision fort.
Hans Brinkmann
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