Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Frankfurt/M. - vom 10. März 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Quadrizepsparese sowie Wurzelläsion L4/L5 nach Spinalkanalstenose, OLG Frankfurt/M., Az.: 8 U 224/12
Chronologie:
Der Kläger litt seit Jahren unter Rückenschmerzen. Bei ihm wurde eine Spinalkanalstenose diagnostiziert, die in der Klinik der Beklagten operativ behandelt wurde. Postoperativ kam es zu einer beidseitigen Quadrizepsparese.
Verfahren:
Der Kläger hat zunächst das Landgericht Wiesbaden mit dem Vorfall involviert (Az. 2 O 233/09), das die Klage als unbegründet abwies. Die Prozessvertreter des Klägers rieten ihm sodann an, gegen die Entscheidung in Berufung zu ziehen. Vor dem OLG Frankfurt/M. kam es zu einer weiteren Beweisaufnahme, die zum Ergebnis hatte, dass die Risikoaufklärung nicht hinreichend war. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 35.000,- Euro an.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen macht es im Falle der Klageabweisung in der ersten Instanz für den geschädigten Patienten oftmals Sinn, in Berufung zu gehen. Die Arzthaftungssenate führen in vielen Fällen sodann eine weitere Beweisaufnahme durch, die für den Kläger positiv ausgehen kann, so wie hier, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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