(firmenpresse) - Karlsruhe/Berlin (DAV). Zieht ein Ehepartner aus der Ehewohnung (http://www.familienanwaelte-dav.de) aus, die dem Paar gemeinsam gehört, muss der Verbliebene einen Ausgleich zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass diese Zahlung auch dann fällig wird, wenn das Paar dort bisher umsonst wohnen konnte. Auf die BGH-Entscheidung vom 18. Dezember 2013 (AZ: XII ZB 268/13) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Kostenloses Nutzungsrecht
Dem Paar gehörte ein Haus, in dem sie auch lebten. Im Laufe der Zeit verschenkten sie es zu je einem Viertel an ihre vier Töchter. Sie behielten aber ein Nutzungsrecht. Nach der Trennung des Ehepaares zog die Frau aus. Der Mann wohnte dort weiterhin mit seinen Töchtern. Die Frau verlangte einen Ausgleich für die Nutzung des Hauses.
BGH: Geld an die Frau
Mit Erfolg. Der Mann muss seiner früheren Frau einen Betrag von 250 Euro monatlich zahlen. Er habe einen Vorteil dadurch, dass er durch ihren Auszug nicht mehr das Wohnrecht mit der Frau teilen müsse. Sie sei wirtschaftlich benachteiligt, da sie nunmehr für eine Wohnung zu zahlen habe. Unter Berücksichtigung der Einkommen wären 250 Euro monatlich angemessen.
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