(ots) - Das 2013 neu eingeführte Betreuungsgeld wurde im
Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 insgesamt 64 877 Mal
bewilligt und zur Auszahlung angewiesen. Wie das Statistische
Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) weiter mitteilt, zeigen dies die
ersten Ergebnisse der Statistik zum Betreuungsgeld, die die
tatsächlichen Leistungsbezüge im betrachteten Zeitraum erfasst.
Anträge, die abgewiesen, noch nicht bewilligt beziehungsweise für die
noch keine Leistungen ausgezahlt wurden, sind darin nicht enthalten.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld,
wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich
geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter
Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld von derzeit
100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli
2012 geboren wurden. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat
des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen maximal
zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des
Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise
gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das
Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat
bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also
beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten
Anspruch.
Im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 wurde das
Betreuungsgeld hauptsächlich von Müttern bezogen (rund 95 %), obwohl
es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer Antragsteller ist. Im
Ländervergleich fällt die Geschlechterverteilung unterschiedlich aus:
Während in Bremen fast 9 % der Beziehenden männlich waren, betrug der
Anteil in Mecklenburg-Vorpommern nur knapp 2 %. Verheiratet waren im
Betrachtungszeitraum gut 79 % der Leistungsbeziehenden, gut 18 %
waren ledig. Die restlichen Leistungsbezieher und -bezieherinnen
waren geschieden, verwitwet oder lebten in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft.
Fast 78 % der Leistungsbeziehenden haben den Antrag auf
Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22
Monaten gestellt. Mit einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten planen 6
% der Leistungsbeziehenden. Eine Bezugsdauer von 6 bis unter 12
Monaten sehen 10 % der betroffenen Eltern vor. Gut 6 % haben einen
Antrag für 12 bis unter 22 Monate gestellt. Insgesamt zeichnet sich
ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Die voraussichtliche
Bezugsdauer ist in den neuen Ländern mit 13,1 Monaten deutlich kürzer
als im früheren Bundesgebiet (19,7 Monate).
Eine Publikation mit weiteren detaillierten Ergebnissen der
Betreuungsgeldstatistik für den Zeitraum vom 1. August bis 31.
Dezember 2013 ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
unter www.destatis.de > Publikationen > Thematische
Veröffentlichungen > Soziales > Betreuungsgeld kostenlos abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Rübenach, Telefon: (0611) 75 8695, www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
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