(ots) - Die zentralen Gesetzgebungsverfahren für den
Mindestlohn sind auf dem Weg. Am Dienstagabend werden sich die
Spitzen der Koalition verständigen, danach legt
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihre Gesetzesinitiative vor,
und zwei Jahre nach der Einführung werden die meisten Ausnahmen vom
Mindestlohn ausgelaufen sein.
Wichtig wäre es nun, sich in der konkreten Ausgestaltung des
Mindestlohngesetzes weniger von Ideologien als vielmehr von
Sachfragen leiten zu lassen, um negative Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt so gering wie möglich zu halten. Regionale Unterschiede,
die mit Blick auf die unterschiedlichen Preisniveaus oder
Beschäftigungsaussichten sinnvoll gewesen wären - in Brandenburg sind
die Auswirkungen einer Lohnuntergrenze wesentlich größer als etwa in
Baden-Württemberg -, sind ja schon in den Koalitionsverhandlungen
ausgeschlossen worden. Umso wichtiger ist es nun, Fehlanreize zum
Beispiel dadurch zu verhindern, dass der Mindestlohn nicht schon für
Jugendliche und junge Erwachsene gilt, die sich zwischen Job und
Ausbildung entscheiden müssen. Gleiches gilt für Geringqualifizierte,
Langzeitarbeitslose oder Praktikanten: wer erst einen Einstieg in
eine Arbeit sucht, dem ist mit zu viel Schutz nicht zwingend
geholfen.
Entscheidend aber ist, die Höhe des Mindestlohns aus der
politischen Debatte herauszuhalten. Schon die 8,50 Euro sind eine
willkürlich gegriffene Zahl. Wenn künftig die Höhe des Mindestlohns
Gegenstand von Wahlkämpfen wird, kann das schlimme Auswirkungen
haben.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de