PresseKat - Senkung der Kosten beim Breitbandausbau / EU verabschiedet praktikable Regelungen zum Breitband

Senkung der Kosten beim Breitbandausbau / EU verabschiedet praktikable Regelungen zum Breitband

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(ots) - Der federführende Ausschuss für Industrie,
Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat heute
über die Trilogeinigung über einen Rechtsetzungsvorschlag der
EU-Kommission zur Senkung der Kosten beim Breitbandausbau abgestimmt.
"Erfreulicherweise hat sich die Praktikabilität gegenüber überzogenen
Zielsetzungen durchgesetzt", wertete Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das
Ergebnis. "Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft
unterstützt grundsätzlich, dass Synergien mit anderen kommunalen
Infrastrukturmaßnahmen genutzt werden, wenn es um den Ausbau von
Breitbandnetzen geht. Doch dies hat auch Grenzen." So stellt die
unmittelbare Mitnutzung von Trinkwasserleitungen und Abwasserkanälen
ein potenzielles Risiko für die Sicherheit und Integrität der Netze
dar, die hierfür nicht ausgelegt sind. Eine verpflichtende Mitnutzung
steht zudem im Widerspruch zur europäischen Trinkwasserrichtlinie,
die bestimmte Mindestanforderungen an die Qualität der Stoffe und
Materialien stellt, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen
Gebrauch treten. "Insofern begrüßt der VKU, dass die Gesetzgeber nun
eine Ausnahme für Trinkwasser vom Anwendungsbereich beschlossen
haben", so Reck.

"Erfreulich ist auch, dass EU-Parlament und Ministerrat der
Forderung des VKU nachgekommen sind, die ursprünglich als Verordnung
vorgesehenen Regelungen in das Rechtsinstrument einer Richtlinie zu
ändern", stellt Reck weiter fest. Damit bleibt den Mitgliedstaaten
genügend Handlungsspielraum in der Umsetzung, zumal der
Breitbandausbau in der EU höchst unterschiedlich weit
vorangeschritten ist.

Gas, Strom, Fernwärme und Abwasser bleiben im Anwendungsbereich
der Richtlinie. Eine Zugangsverweigerung zum Netz kann aber erfolgen,
wenn die anteilige Nutzung des verfügbaren Platzes zur Folge hätte,




dass der Netzbetreiber, dem die physische Infrastruktur gehört,
keinen Platz für eigene künftige Investitionen mehr hat oder Bedenken
hinsichtlich Sicherheit und öffentlicher Gesundheit bestehen. "Nach
den Beratungen in Brüssel wird sich der VKU weiter dafür einsetzen,
dass kommunale Ver- und Entsorger bezüglich ihrer
Informationspflichten und der Abwicklung ihres täglichen Geschäfts
nicht mit zusätzlichen Belastungen und Verzögerungen belegt werden,
ohne dass gleichzeitig auch erkennbar Anreize für ihr Engagement
gesetzt werden", so Reck abschließend.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hatte im März 2013 einen
Verordnungsvorschlag "über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des
Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische
Kommunikation" vorgelegt, wodurch europaweit einheitliche
Vorschriften für die Mitnutzung von Versorgungsinfrastrukturen beim
Breitbandausbau erreicht werden sollen. Damit will die EU-Kommission
die Betreiber netzgebundener Infrastruktur dazu bringen, eine
weitergehende Mitnutzung ihrer Netze zum Zwecke des Breitbandausbaus
zuzulassen und eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Planung und
Durchführung von Bauarbeiten zu erreichen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 18.03.2014 - 10:45 Uhr
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