PresseKat - Rechts überholen - sicheres Knöllchen?

Rechts überholen - sicheres Knöllchen?

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R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr

(firmenpresse) - Wiesbaden, 18. März 2014. Auf der rechten Spur am Verkehr vorbeiziehen - dürfen Autofahrer das? Rund zwei Drittel der Deutschen sind überzeugt: Rechts überholen ist streng verboten. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch auch wenn links überholen laut Straßenverkehrsordnung die Regel ist, gibt es Ausnahmen: "Zwar dürfen Fahrer nicht einfach nur aus Ärger über den lahmen Vordermann rechts vorbeirasen", sagt Andreas Tepe von R+V24. "Wer aber auf der Schnellspur der Autobahn hinter einer langsamen Kolonne herschleichen muss, darf auch die rechte Fahrbahn zum Überholen nutzen - allerdings vorsichtig und nur geringfügig schneller."

Im Straßenverkehr herrscht zwar das Rechtsfahrgebot, aber nicht überall. In geschlossenen Ortschaften beispielsweise gilt: Auf einer Straße mit mehreren markierten Fahrstreifen in eine Richtung können Pkw-Fahrer die Spur frei wählen. "In dem Fall ist es auch erlaubt, rechts schneller zu fahren als links", so Andreas Tepe. "Autofahrer sollten also damit rechnen, dass jemand auch mal auf der rechten Spur an ihnen vorbeizieht."

Laut der R+V24-Studie sind Frauen bei dem Thema unsicherer als Männer. Nur 31 Prozent der weiblichen Befragten wissen: Rechts überholen kann durchaus auch erlaubt sein. Unter den Männern sind es 40 Prozent. Unterschiede gibt es auch zwischen Ost und West. In den neuen Bundesländern sind die Autofahrer etwas besser informiert (39 Prozent) als im Westen der Republik (34 Prozent).

Rechts vorbeifahren dürfen Autofahrer ebenfalls auf Beschleunigungsstreifen von Autobahnen. "Aber alle diese Fälle sind Ausnahmen", so R+V24-Experte Tepe. "Grundsätzlich gilt auf deutschen Straßen weiterhin: Überholt wird links." Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen. Autofahrer, die beim rechts überholen einen Unfall verursachen, riskieren außerdem den Verlust ihres Versicherungsschutzes.



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Datum: 18.03.2014 - 12:40 Uhr
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Ansprechpartner: Andreas Tepe
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